Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt sodann den Antrag des Ratsmitgliedes Wilken auf Aufnahme der Anfrage bezüglich der Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Struktur der Hecken und denen im Kartenteil ausgewiesenen Bereichen mit 4 Stimmen dagegen und einer Enthaltung ab.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss einstimmig vor, der Neuordnung des Landschaftschutzgebietes „LSG FRI 41-Hecken um Driefel“ als geschützten Landschaftsbestandteil zuzustimmen.

Beim Landkreis Friesland ist abzufragen, ob eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vorliegt. Auf die Diskrepanz zwischen dem tatsächlich vorhandenen Bewuchs und den im Kartenteil dargestellten Heckenbereichen ist hinzuweisen. 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert eingangs, dass es sich bei der Änderung des Landschaftschutzgebietes „LSG FRI 41-Hecken um Driefel“ um die Anpassung an geltendes Recht handelt. Die Ausweisung der Hecken ist im Zuge der Flurbereinigung entstanden. Dieses ist einvernehmlich mit den Landwirten erfolgt und er zeigt sich erfreut über das gute Miteinander in diesem Bereich zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Ratsmitglied Wilken sieht einer Änderung des Landschaftsschutzgebietes keine Verbesserung des Schutzes und er hätte die Verordnung von 1937 gut und konsequent. Mit der Änderung des Schutzstatus wäre eine ordnungsgemäße Landwirtschaft möglich, die unter Umständen Konflikte mit dem Naturschutz auslösen könnte. Soweit keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, diesen Schutzbereich anzupassen, sollte er unverändert Bestand haben. Im Vergleich der im Kartenteil dargestellten Ecken mit den tatsächlich vor Ort vorhandenen Pflanzstreifen sieht Ratsmitglied Eilers eine Diskrepanz. Zudem erkundigt er sich, ob eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vorliegt. Bürgermeister Lauxtermann erläutert dazu, dass, sollte eine solche Stellungnahme eingegangen sein, diese beim Landkreis Friesland abgegeben worden wäre. Bürgermeister Lauxtermann schlägt vor, den Landkreis zu einer Stellungnahme bezüglich der Darstellung der Heckenbereiche im Kartenteil aufzufordern. Die tatsächlichen Abweichungen sollten erklärt werden. Ausschussvorsitzender Pauluschke ergänzt, dass in der Stellungnahme darauf hingewiesen werden sollte, dass die Karte nicht dem aktuellen Stand entspricht und dazu eine Erklärung anzufordern. Ratsmitglied Wilken beantragt, die Anfrage in die Stellungnahme mit der Gemeinde mit einfließen zu lassen. Er erkundigt sich, bis zu welchem Zeitpunkt die Fristverlängerung Gültigkeit hat. Bürgermeister Lauxtermann teilt dazu mir, dass diese solange Bestand haben, bis alle Anfragen aus dem Ausschuss beantwortet worden sind.

Abschließend betont Ausschussvorsitzender Pauluschke, dass die Verordnung von 1937 nicht konform mit der heutigen Rechtsauffassung ist und zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung naturschutzrechtlicher Belange führen könnte.