Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gärten am Achterweg“.

 

Voraussetzung für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller. Mit dem Antragsteller ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach §11 Baugesetzbuch zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wird verzichtet.

 

 Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.