Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann weist eingangs darauf hin, dass der Antrag abschließend im Rat beraten wird. Vorab wurde die Angelegenheit dem Landkreis Friesland übermittelt, da dieser für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist. Nach einer durchgeführten Zählung hat der Landkreis Friesland bereits mitgeteilt, dass er eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Installation einer Lichtsignalanlage nicht erteilen wird, da es nicht annähernd genügend Querungen an der besagten Stelle gibt. Außerdem finden die wenigen Querungen im gesamten Straßenverlauf statt. Eine Bündelung ist nicht feststellbar. Daraufhin erläutert Ratsmitglied Konrad den Antrag. Er weist darauf hin, dass Bürger die eine Ampelanlage an der Bahnhofstraße wünschen, an die Grünen herangetreten sind. Er weist zudem darauf hin, dass durch das Neubaugebiet am Bahnhof zusätzliche Querungen zu erwarten sind. Insbesondere zum Schulbeginn ist eine erhöhte Frequentierung durch Schulkinder zu beobachten. Eine Ampelanlage an der Bahnhofstraße würde die Lebensqualität insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer erhöhen. Bürgermeister Lauxtermann weist darauf hin, dass die Gemeinde Zetel die Kosten in Höhe von 40.000 Euro zu tragen hätte, da der Landkreis Friesland keine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt hat. Zudem würden 2 Parkplätze vor dem Blumengeschäft Focken entfallen. Er weist darauf hin, dass an der Bahnhofstraße bei weitem nicht so viele Querungen erfolgen wie an der Neuenburger- oder Jakob-Borchers-Straße. Zudem ist das Verkehrsaufkommen auf der Bahnhofstraße erheblich geringer als auf der L815. Ratsmitglied Konrad erwidert, dass seiner Meinung nach der Landkreis die Kosten für die Ampelanlagen zahlen würde, wenn die Gemeinde Zetel eindeutig ihren politischen Willen erklärt. Bürgermeister Lauxtermann sagt wegen dieser widersprüchlichen Meinungen zu, ein Gespräch mit dem Landkreis Friesland zu führen, um festzustellen ob der Landkreis Friesland tatsächlich die Kosten trägt. Die Anwesenden sprechen sich daher dafür aus, dieses Gespräch abzuwarten und das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses vorzutragen.