Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst sodann bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung nachfolgenden Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Zetel wird im § 5 nicht geändert.

 

Die Beschlussfassung hierüber übernimmt ausdrücklich der Rat der Gemeinde Zetel trotz der allgemeinen Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann und Ratsvorsitzender Pauluschke erläutern den vorliegenden Vermerk der Verwaltung bezüglich der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Zetel. Ratsvorsitzender Pauluschke macht deutlich, dass Stellungnahmen der Bürgerinne und Bürger nur in den Fachausschüssen, nicht jedoch im Rat der Gemeinde Zetel möglich sind. Auch Bürgermeister Lauxtermann bekräftigt, dass die Unterbrechung der Ratssitzungen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht vorgesehen sind. Dieses würde zudem den Rahmen der Sitzung sprengen. Ratsmitglied Wilken hingegen hält es für einen höflichen Akt, dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger zu folgen, zumal der Vorteil in der Verankerung der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung auch daran liegen würde, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht während der gesamten Sitzung anwesend sein müssten, sollten sie nicht für die gesamte Tagesordnung Interesse aufbringen. Zudem wäre es motivierender, sich vor der Beschlussfassung zu den Punkten äußern zu können. Er regt daher an, dem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung Folge zu leisten.

Ratsvorsitzender Pauluschke macht nochmals deutlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger während der Ratssitzung nicht einbringen dürfen, sondern sich deren Beteiligung auf Fragestellungen oder Darstellung der Meinungsbilder beschränkt. Ratsmitglied WIlken weiß, dass es in anderen Gemeinden durchaus üblich ist, die Einwohnerfragestunde an den Beginn der Sitzung zu legen und auf einen maximalen zeitlichen Rahmen von 30 Minuten zu beschränken. Beigeordneter Mondorf weist darauf hin, dass alle Themen ausführlich in den Ausschüssen vorberaten wurden und den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, sich in die Beratungen einzubringen. Zur abschließenden Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Zetel sind die Themen bereits so verfestigt, dass eine weitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wenig sinnvoll erscheint. Der Ausführung des Ratsmitgliedes Lange, dass sich die Geschäftsordnung auch auf die Ausschüsse bezieht entgegnet Ratsvorsitzender Pauluschke, dass in den Ausschüssen sehr großzügig verfahren wird, die Unterbrechung der Sitzung durch den jeweiligen Ausschussvorsitzenden jedoch nicht mit der Durchführung der Einwohnerfragestunde in den Ratssitzungen verwechselt werden darf. Während in den Ausschüssen die Sitzung von Fall zu Fall bei Bedarf unterbrochen werden kann, handelt es sich bei der in der Tagesordnung enthaltenen Möglichkeit zur Äußerung der Bürger um einen eigenen Punkt.