Beschluss:

 

 

Ratsvorsitzender Pauluschke bringt sodann den Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses in Abschnitten zur Abstimmung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt bei 5 Gegenstimmen, den Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 17.04.2013 auf Übernahme der Personalverantwortung für die bisher von den Fördervereinen der Kindergärten angestellten hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen durch die Gemeinde Zetel abzulehnen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt bei 3 Gegenstimmen den    Änderungsantrag  von Ratsmitglied Wilken, den Vorschlag der Gemeindeverwaltung dahingehend zu modifizieren, dass die Gemeinde Zetel die Mehrkosten von ca. 14.000 € in voller Höhe übernimmt und keine Umlage auf die Eltern erfolgt, abzulehnen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Zetel folgt bei einer Enthaltung dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung entsprechend der Vorlage zur Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 09.10.2013

 

 

 

 

 


Protokoll:

 

Ratsmitglied Keller weist auf den 6-monatigen Zeitraum hin, in dem der Antrag intensiv beraten wurde. Er zeigt sich erfreut, dass in den Kindergärten der Gemeinde Zetel ein gesundes Nahrungsangebot als Schwerpunkt eingerichtet werden konnte. Zudem ist es anerkennenswert, dass die Küchenkräfte ehrenamtlich über Fördervereine angestellt werden. In Zusammenarbeit mit den Fördervereinen ist nunmehr der vorliegende Kompromiss gefunden und entspricht damit den Wünschen der Fördervereine, hinsichtlich der Personalverantwortung entlastet zu werden. Das zudem eine einheitliche Entlohnung in Höhe von 8,50 € erfolgt ist ein weiterer Bestandteil, der hervor zu heben ist. Der angestrebte Kompromiss sieht die Teilung der Personalkosten zwischen Förderverein und Gemeinde vor. Es wird zu beobachten sein, ob sich die neue Konstituierung der Personalverwaltung bewähren wird.

Auch Ratsmitglied Wilken zeigt sich über den Kompromiss erleichtert, wenn auch die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ mittelfristig an dem Ziel festhalten wird, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Zetel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit tariflicher Entlohnung zu überführen. Der vorgesehene Kompromiss sieht zudem eine neue finanzielle Belastung der Eltern vor. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Zetel hätte diese die verbleibenden 14.000 € tragen können.

Bürgermeister Lauxtermann hält dem entgegen, dass Ratsmitglied Wilken die Gesamtsituation verkennt. Die Verwaltungsstruktur der Gemeinde Zetel weist im Vergleich zu üblichen Verwaltungen dieser Größenordnung 3 Arbeitskräfte weniger auf. Dieses ist nur tragbar, weil sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sehr stark in die Arbeit einbringen. Diesem Verhältnis ist es zu verdanken, dass die Gemeinde Zetel finanziell nicht weiter belastet wird. Er weist besonders darauf hin, dass der Spielraum für die Übernahme weiterer Aufgaben im Verwaltungsbereich sehr gering ist und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitere Aufgaben kaum zuzumuten sind. Wenn also zusätzliche Dienstleistungen übernommen werden, würde dies künftig auch zu zusätzlichen Kosten, die zumindest teilweise weiter zu geben wären, führen. Im Bereich der Kindergärten wendet die Gemeinde Zetel derzeit bereits 1,2 Millionen Euro an Zuschüssen auf.

Auch Beigeordneter Mondorf würde eine tarifliche Entlohnung begrüßen, weiß aber auch, dass die Grenzen bei der Übernahme zusätzlicher freiwilliger Leistungen zu beachten sind. Sowohl der finanzielle als auch der personelle Rahmen ist nicht dazu geeignet, zusätzliche Aufgaben übernehmen zu können. Zudem wird sich die finanzielle Situation in den nächsten Jahren nicht verbessern, was alleine bereits dagegen spricht, zusätzliche Kosten zu übernehmen. Die Gemeinde Zetel wendet bereits ein Vielfaches von dem auf, was nach den Pflichtaufgaben für die Kinderbetreuung bereitzustellen wäre. Ratsvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass die Gemeinde Zetel eine sogenannte steuerschwache Gemeinde ist und den soliden Haushalt nur durch eine sparsame Bewirtschaftung erzielen kann. Die zusätzliche Übernahme freiwilliger Leistungen zu den bereits sehr hohen finanziellen Aufwendungen in den Kindertagesstätten ist nicht möglich.