Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel lehnt sodann mit 22 Stimmen bei 3 Stimmen dafür und 3 Enthaltungen den Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Grüne“ auf Anordnung einer Lichtsignalanlage an der Bahnhofstraße ab.

 

Der Niederschrift wird eine Anlage beigefügt, der die grundsätzliche Auffassung des Landkreises Friesland zur Anbringung von Querungshilfen zu entnehmen ist.

 

Bürgermeister Lauxtermann weist sodann darauf hin, dass die Um- und Neubauarbeiten an der B437, Ortsdurchfahrt Neuenburg, abgeschlossen sind. Nach Beendigung der Arbeiten wurden jedoch Beschwerden der Anlieger bekannt, dass sich in dem Teilstück von der Ortseinfahrt Bockhorn Richtung Ortsmitte Unebenheiten im Straßenbelag finden, wodurch erhebliche Geräusche und Schwingungen im Bodenbelag entstehen. Dieser Bereich wird derzeit plangeschliffen, so dass künftig mit einem reibungslosen Verkehrsfluss zu rechnen sein wird. Zudem sollen dort nach Auffassung der Anlieger hohe Geschwindigkeiten gefahren werden.

Herr Hinrichs erläutert dazu, dass der Landkreis Friesland sich für die Beseitigung der Schadstelle eingesetzt hat, da die Bundesstraßenbauverwaltung zunächst lediglich über eine Beschilderung Abhilfe schaffen wollte. Dieses wäre jedoch bei dem Neubau einer Straße nicht vertretbar. Bezüglich der Geschwindigkeiten sind insgesamt vier Messungen durchgeführt worden, dabei eine über einen längeren Zeitraum vom 08. – 21. Oktober. Die Ergebnisse sind nicht auffällig. Im Bereich der Urwaldstraße sind pro Tag 4600 Kraftfahrzeuge gemessen worden, von denen die V-85 (die Geschwindigkeit, die von 85% der Teilnehmer ohne Geschwindigkeitsregelung gefahren wird) in Richtung innerorts zwischen 55 und 58 Km/h und in Richtung außerorts bei 59-63 Km/h gelegen hat. Im Bereich der Mühlenstraße konnten 4000 Kraftfahrzeuge gezählt werden, deren Geschwindigkeit Richtung innerorts zwischen 57 und 59 Km/h, außerorts 66 – 69 Km/h betrug. Er weist darauf hin, dass diese Bereiche regelmäßig im Rahmen der mobilen Verkehrsüberwachung angefahren werden. Dabei wurden bislang im Schnitt 3 Verstöße pro Stunde festgestellt, die überwiegend im Bereich eines Verwarngeldes lagen. Ein Bedarf für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastkraftwagen wird nicht gesehen. Die Einführung statischer Verkehrsüberwachungsanlagen ist nach Auffassung des Landkreises nicht notwendig. Vielmehr würde er die Aufstellung eines Dialogdisplays begrüßen, deren Anzeige nicht die gefahrene Geschwindigkeit darstellt, sondern dem Verkehrsteilnehmer eine Rückmeldung über ein Symbol gibt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird. Die Erfahrung zeigt, dass diese Art der Verkehrskommunikation häufig wirkungsvoller ist. Derartige Geräte könnten unter Bezuschussung des Landkreises Friesland von der Gemeinde Zetel angeschafft werden.

Ratsmitglied Lange vertritt die Auffassung, dass im Bereich der Mühlenstraße, in der doch größere Geschwindigkeitsverletzungen zu verzeichnen sind,  mehr Messstellen einzurichten wären. Im Übrigen erkundigt er sich, wer für die Kosten zur Beschaffung des Displays aufzukommen hat. Herr Hinrichs erläutert dazu, dass eine Messung mindestens in einem Abstand von 150m  zum Ortsschild zu erfolgen hat. Bezüglich der Einrichtung von Messstellen ist der Landkreis Friesland auf die Bereitschaft der privaten Anlieger angewiesen, ihre Grundstücke für den Aufbau der Messeinrichtungen zur Verfügung stellen. Es ist zu erwarten, dass, sollten ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, künftig eine höhere Präsenz der Verkehrsmessungen erfolgen  könnte. Die Kosten der Beschaffung der Verkehrskommunikationsdisplays könnten je zur Hälfte vom Landkreis und der Gemeinde getragen werden. Ratsmitglied Wilken würde die Beschaffung derartiger Displays begrüßen und sieht insbesondere die Notwendigkeit, diese an der B437 Ortsausgang Richtung Mühle zu installieren, da dieser Bereich auch als Schulweg genutzt wird. Bürgermeister Lauxtermann kündigt an, dass verwaltungsseitig dieses Thema für die nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses vorbereitet wird. Die Kosten für zwei Anlagen belaufen sich auf ca. 8000 Euro.

 


Protokoll:

 

Herr Hinrichs erläutert, dass eine Lichtzeichenanlage, wie jedes Verkehrszeichen, eine juristische Verkehrseinrichtung darstellt, die verkehrsbehördlich anzuordnen ist. Das Verfahren zur Errichtung von Lichtzeichenanlagen wird immer in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr durchgeführt, wie es auch bei der Errichtung der Lichtzeichenanlage an der K102 erfolgte.

Nachdem 2008 erstmals ein Antrag auf Errichtung einer Lichtzeichenanlage eingegangen ist, wurden in 2009 erste Zählungen sowohl des fließenden Verkehres als auch der Querungen durchgeführt. Die Zählungen wurden aktuell in 2013 wiederholt.

Zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage ist eine Verkehrsstärke von wenigstens 450 Fahrzeugen je Stunde und eine Anzahl von Querungen von 100 je Stunde in Spitzenzeiten erforderlich. Die notwendigen Querungen können in besonderen Fällen auf 50 reduziert werden. Bei der Erhebung der Daten wird auch die Örtlichkeit insgesamt betrachtet, jedoch ist der Focus auf die Stelle, an der die Lichtzeichenanlage zu errichten sein wird, gerichtet. Es ist aber auch zu einzubeziehen, dass es sich bei der Bahnhofstraße um eine Geschäftsstraße handelt, die an zahlreichen Punkten gequert wird. Dieser fußläufige Querungsverkehr lässt sich auch mit einer Lichtzeichenanlage kaum bündeln.

Nach der Zählung wurde festgestellt, dass die verkehrsrechtlichen Erfordernisse nicht gegeben waren. Sollte die Gemeinde trotzdem die Errichtung einer Ampelanlage wünschen, kann dieses nur erfolgen, wenn die Gemeinde die kompletten Kosten, sowohl der Aufstellung als auch der Unterhaltung, übernimmt.

Ratsmitglied Wilken macht deutlich, dass die Zählungen der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ andere Zahlen ergeben haben.

Herr Hinrichs unterstellt zunächst, dass alle Lichtzeichenanlagen in der Gemeinde Zetel politisch gewollt waren. Die bereits vorhandenen Ampelanlagen erfüllen alle die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Kellers erläutert er, dass in 2013 in der Spitzenzeit von 17 – 18 Uhr, in der die Verkehrsstärke am größten gewesen ist, 23 Querungen gezählt werden konnten, während bei der Zählung in 2009 in der Zeit von 16 – 17 Uhr diese Anzahl 40 betrug. Auf Anfrage Beigeordneten Mondorf ergänzt er, dass bei der Zählung der potenzielle Standort der Lichtzeichenanlage plus ca. 25 Meter beidseitig berücksichtigt wird.

Erneut weist Ratsmitglied Wilken darauf hin, dass eigene Messungen eine nahezu doppelt so hohe Anzahl von Querungen ergeben hat. Er verweist darauf, dass die Messungen der Gemeinde bei Frosttemperaturen und Schneefall durchgeführt wurden, es sich also um einen Zeitraum handelte, in dem sicherlich der KFZ-Verkehr erhöht war, da zahlreiche Schüler von den Eltern zur Schule gefahren wurden. Zudem wird die Errichtung einer Lichtzeichenanlage im Bereich Bahnhofstraße auch aus strategischen Gründen für sinnvoll gehalten, weil dann der Ortskern Zetel von Lichtzeichenanlagen umschlossen und von allen Seiten gefahrlos erreicht werden kann.

Grundsätzlich begrüßt Beigeordneter Mondorf die Einrichtung von verkehrssichernden Maßnahmen für Fußgänger, wie im vorliegenden Fall die Ampeleinrichtung. Aufgrund dessen, dass es hier bei der Errichtung jedoch auch zu baulichen Schwierigkeiten wegen der Enge des Verkehrsraumes kommt und die Querungen wegen der durchgängigen Geschäftsstraße in der gesamten Straßenlänge zu erwarten sind, spricht er sich gegen die Einrichtung aus. Ratsmitglied Wilken hingegen vertritt die Auffassung, dass die Sicherheit der Bürger der Gemeinde die aufzuwendenden Finanzmittel wert sein sollen, die nach Auskunft von Bürgermeister Lauxtermann bei ca. 35.000 – 40.000 € liegen werden. Die laufenden jährlichen Kosten werden unter 1000 € betragen.