Sitzung: 29.10.2013 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.
Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 74/2013 dargestellt abgewogen.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 108 „An den Südwiesen“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.