Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann führt in das Thema ein und verweist darauf, dass die jetzige Abbaustätte in Bohlenbergerfeld in naher Zukunft ausgeschöpft sein wird und der Betriebsinhaber daher weitere Abbaumöglichkeiten prüft.

Der Landkreis Friesland hat bereits festgestellt, dass ein Raumordnungsverfahren für die Ausweisung neuer Abbaustätten nicht erforderlich werden wird. Stattdessen wird ein Planfeststellungsverfahren notwendig werden. Im Zuge dieses förmlichen Verfahrens wird dann auch die Gemeinde Zetel beteiligt werden. Der heutige Bericht dient ausschließlich zur Information der Ausschussmitglieder und der Öffentlichkeit vor Aufnahme des förmlichen Verfahrens.

Sodann stellt Herr Rasch die vorgesehenen Abbauflächen anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die ursprünglich angedachte Abbaufläche musste bereits reduziert werden, da Teilflächen im nordöstlichen Bereich als Naturschutzgebiet bzw. als Wasserschutzgebiet der Zone III a ausgewiesen sind und somit einen Abbau nicht zulassen. Insgesamt werden, sollte das Abbaukonzept wie vorgesehen umgesetzt werden können, 3 weitere Abbaustätten entstehen. Die Abbaustätten werden sich östlich der Friedeburger Straße, jeweils eine Abbaustätte südlich und nördlich der Kielstraat, eine weitere Abbaustätte westlich der Friedeburger Straße, nördlich des jetzigen Abbaugebiets, befinden. Nach Abschluss der Bodenabbauarbeiten werden die entstandenen Wasserflächen regelmäßig dem Naturschutz zugeführt und sind damit für eine Naherholung nicht mehr zugänglich. In diesem Falle ist , vorgesehen, Teile des Bereiches für die Naherholung zu erhalten und Liege- bzw. Bademöglichkeiten am nördlich entstehenden Teich zu schaffen. Die Verwendung für Naherholungszwecke soll soweit umgesetzt werden, wie sie für potentielle Nutzer gut zugänglich sein wird. Der abgeschiedene Bereich um die entstehenden Baggerseen wird Naturschutzzwecken dienlich sein. Vorgesehen ist der Abbau auf einer Gesamtbruttofläche von ca. 42 ha. Die Nettoabbaufläche wird sich dabei deutlich kleiner darstellen. Die Abbautiefe wird bis auf 30-35 Metern erfolgen. Nach derzeitigen Schätzungen wird sich der Abbauzeitraum auf ca. 30 Jahre belaufen. Da die Abbauvorkommen nach und nach angegangen werden sollen und keine Erweiterung des täglichen Abbaus erfolgt, wird auch die Zahl der täglichen LKW fuhren nicht zunehmen. Sodann geht Herr Rasch auf die verschiedenen Schutzgüter, die nach dem Baugesetzbuch abzuprüfen sind, ein. Dabei sind weder bei dem Schutzgut "Mensch" noch bei den Schutzgütern "Pflanzen und Tiere" und "Wasser" negative Auswirkungen zu erwarten.

Das Gesamtareal wird aus Sicherheitsgründen mit einem Zaun versehen werden müssen. Es ist jedoch vorgesehen, diesen Zaun nicht direkt an der Straße zu errichten, sondern beginnend von der Straße zunächst eine Grünanlage zu gestalten der sich ein Wall anschließt, hinter dem sich dann erst der Zaun befindet. So soll der negative Eindruck eines weiteren eingezäunten Areals vermieden werden.

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke unterbricht sodann die Sitzung, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu dem vorgesehenen Sandabbau zu stellen.

 

1. Es wird angefragt, wie mit möglichen Schäden an Gebäuden, die sich in der Nähe der möglichen Abbauflächen befinden, umzugehen ist. Dazu erläutert Herr Rasch, dass zwar grundsätzlich von einer Grundwasserabsenkung auszugehen ist, sich diese jedoch ausspiegeln wird. Der künftige Verlauf des Grundwassers kann sehr genau berechnet werden. Die niedergebrachten Grundwasserbrunnen werden regelmäßig abgelesen und liefern wichtige Daten für die Bewertung der Veränderung des Grundwasserspiegels. Eine Veränderung des Grundwasserspiegels ist zudem nur in einer Entfernung von 10-30 Metern vom Uferbereich zu erwarten. In größeren Entfernungen sind Gefährdungen der baulichen Anlagen unwahrscheinlich. Trotzdem wird ein Beweissicherungsverfahren an den vorhandenen Immobilien erfolgen.

 

2. Die Kielstraat wird, wie versichert wird, nicht geschlossen und bleibt dem allgemeinen Fahrzeugverkehr zugänglich. Soweit die beiden potentiellen künftigen Abbaustätten verbunden werden sollen, wird die Kielstraat mit einem Rohr unterquert werden können.

 

3. Die Lärmbelästigung ist sehr minimal, da das Kieswerk zur weiteren Verarbeitung des gewonnenen Materials am bisherigen Standort verbleibt. Die Abbauarbeiten werden mittels eines elektrischen Baggers vorgenommen, der sich auf einem Saugschiff befindet. Dieser arbeitet sehr leise. Lediglich durch das Verschieben des Förderbandes entstehen in unregelmäßigen Abständen Geräusche, an denen jedoch gearbeitet wird, um diese technisch minimieren zu können. Die Vorarbeiten zur Freilegung der Abbaustätten würden Lärmimmission verursachen, da hierzu schweres Gerät einzusetzen ist, um den Oberboden abschieben zu können.

 

4. Die im Bereich Bohlenbergerfeld verlaufende Erdgasleitung ist soweit von den Abbauflächen entfernt, dass sie nicht tangiert wird. Im Übrigen würde eine Genehmigung nicht zu erwarten sein, sollte sich die Abbaufläche zu nah an die Erdgasleitung heran schieben.

 

5. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Erweiterung der Abbauflächen im vorgesehenen Umfang für die Gemeinde Zetel sinnvoll wäre. Die Bauunternehmen am Ort und im regionalen Bereich sind ausreichend mit Sand versorgt. Bereits jetzt sind zahlreiche eingezäunte Areale in Zetel vorhanden, wie mit Hinweisen auf das Bundeswehrdepot und die verschiedenen vorhandenen Sandabbaustätten ausgeführt wird. Die Errichtung eines Naherholungsgebietes wird mit dem bereits vorhandenen Naherholungsgebiet in Astederfeld nicht vergleichbar sein. Der gewonnene Sand wird nicht in Zetel oder regional verwertet werden, sondern überregional vermarktet werden. Bürgermeister Lauxtermann entgegnet, dass es sich hier um ein Verfahren nach dem Bodenabbaugesetz handelt. Dabei ist lediglich zu prüfen, ob das Verfahren rechtlich genehmigungsfähig sein wird. Nach Sichtung der Unterlagen und Beteiligung der Gemeinde wird im Ausschuss ausschließlich und kritisch zu prüfen sein, ob rechtliche Belange einem Bodenabbau entgegen stehen. Andere Gründe können für die Bewertung dieses Antrages nicht entscheidend sein.

 

6. Die Geräusche, die während der Abbauarbeiten entstehen, werden von Herrn von Cölln nochmals erläutert. Er steht zu, dass beim Verschieben der Verladerampe, die sich automatisch verstellt, wenn durch den Sandabbau bereits größere Ablagerungen entstanden sind, Geräusche entstehen. Diese werden jedoch derzeit geprüft, um technische Änderungen vornehmen zu können, die eine Reduzierung des  Lärmpegels ermöglichen.

 

7. Auf Anfrage erklärt Herr von Cölln, dass derzeit eine Abbaugenehmigung für die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr an 6 Tagen wöchentlich vorliegt.

 

8. Auf den Hinweis, dass der feine weiße Flugsand insbesondere bei Abwehungen während Schönwetterperioden oder bei starkem Wind die Umgebung beeinflusst, erläutert Herr Rasch, dass dieses bei der Prüfung der Antragsunterlagen Berücksichtigung findet. Es ist durchaus möglich, dass eine Auflage dahingehend erfolgen wird, diese Sandablagerung zu befeuchten, um Verwehungen zu vermeiden.

 

9. Auf Anfrage, wann mit der Errichtung der Naherholungsstelle am Baggersee zu rechnen sein wird, erläutert Herr von Cölln, dass dieses eher in 12 als in 8 Jahren der Fall sein könnte. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Fläche derzeit als Maisacker genutzt wird und damit weder ökologisch noch optisch ansprechend ist.

 

10. Die Folgenutzung eines Abbaugebietes für Naherholungszwecke ist ein Novum. Es stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang Kompensationen notwendig werden, da der Bodenabbau einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Herr Rasch erläutert das Verfahren zur Ermittlung der Wertigkeit und verweist darauf, dass die Berechnung und Ausweisung notwendiger Ersatzvornahmen Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein werden. Im Abbaubereich ist es vorgesehen, die vorhandenen Wallhecken aufzunehmen und an die Randbereiche zu versetzen. Sie sollen nicht beseitigt sondern räumlich erhalten werden.

 

11. In der Nähe des angestrebten Abbauraumes befindet sich bereits ein See, der durch frühere Bodenabbauarbeiten entstanden ist. Er stellt sich die Frage, wie zu verhindern sein wird, dass der entstehende Damm zwischen dem vorhandenen See und dem neu entstehenden See nicht durchbricht. Dazu wird erläutert, dass im heutigen Genehmigungsverfahren die Böschungswinkel sehr genau vorgegeben werden. Während durch den Sandabbau früher teils sehr steile Böschungen entstanden sind, sind diese heute sehr flach anzusetzen, so dass ausreichend Boden bleibt, um einen Durchbruch verhindern zu können. Die Fläche des jetzigen Segelflugplatzes wird vom Bodenabbau nicht betroffen sein.

 

12. Die Vorgaben des Landschaftsplanes der Gemeinde Zetel sind hinsichtlich der Zielkonzepte zu beachten. Nach ersten Erkenntnissen steht der Landschaftplan jedoch nicht im Widerspruch zum vorgesehenen Sandabbau.

 

13. Der Flächennutzungsplan ist nach ausführlicher Beratung mit Bedacht aufgestellt worden. Eine Änderung dieses Planes im Bereich des Segelfluggeländes ist derzeit nicht erkennbar. Ebenso ist es ausgeschlossen, den Sandabbau in dem Bereich der Wasserschutzzone III a auszuweiten. Gemessen an dem langfristigen Abbau kann jedoch nicht vorhergesagt werden, ob und in welchen Bereichen der Flächennutzungsplan in den nächsten 20 Jahren anzupassen sein wird. Ausschussvorsitzender Pauluschke weist jedoch darauf hin, dass die Gemeinde Zetel in jedem Fall das Verfahren bestimmen wird, da ausschließlich der Rat der Gemeinde Zetel für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes zuständig ist.

 

14. Die Abbaudauer ist für 30 Jahre prognostiziert. Aus dem Bereich der Zuschauer wird die Frage aufgeworfen, ob dabei künftige Abnahmemengen einbezogen sind und wie sicher diese Prognose ist. Dazu erläutert Herr von Cölln, dass der künftige Absatz schwer einzuschätzen sein wird. Die jetzige gute Qualität des aufgearbeiteten Materials bildet für die Kiesgrube Bohlenbergerfeld einen besonderen Marktvorteil. Sollte jedoch künftig die Qualität auch von Mitbewerbern erreicht werden können, würde dies zu Umsatzeinbußen führen, so dass die Prognose dann nicht mehr zu halten wäre.

 

Ratsmitglied Konrad kann die Bedenken, die sich aus der Diskrepanz zwischen der naturnahen Nutzung einerseits und der wirtschaftlichen Nutzung andererseits ergeben, nachvollziehen. Nach dem Erörterungstermin werden daher die Hinweise und Bedenken insbesondere zum Bodenschutz und zu den vorhandenen Wallhecken, zu bewerten sein. Er begrüßt es, dass der Austausch bei der Umsetzung möglicher Erweiterungen von Abbauflächen erhalten bleibt.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt sodann die Planungsabsichten zur Erweiterung der Abbauflächen der Kiesgrube Bohlenbergerfeld zur Kenntnis.