Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Sonderpostenmarkt Meinex“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Voraussetzung für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller. Mit dem Antragsteller ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach §11 Baugesetzbuch zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.

 

Als Bebauungsplan der Innenentwicklung  wird die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 


Protokoll:

 

Ratsmitglied Konrad erkundigt sich, welche Maßnahmen zu ergreifen sein werden, sollte das noch zu erstellende Schallgutachten ergeben, dass die Anlieger von der Planänderung betroffen sein werden. Bürgermeister Lauxtermann erläutert, dass dann notwendige Schallschutzmaßnahmen in die Planung aufzunehmen sind.