Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt für das 19,17 ha große, zwischen Bahnhofstraße / Neuenburger Straße / Jacob-Borchers-Straße / Kirchstraße / Kurze Straße gelegene Gebiet, dessen Umgrenzung in der anliegenden Karte dargestellt wird, gemäß § 141 Abs. 3 BauGB den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen.

Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes ist in der anliegenden Karte dargestellt. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.