Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fast einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 001/2014 dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Burgstraße“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.“