Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert die Haushaltsansätze. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad erläutert er mit, dass der Ansatz für Gutachten keiner bestimmten Bauleitplanung zugeordnet ist, sondern als allgemeiner Ansatz zur Erstellung von Gutachten im Rahmen noch durchzuführender Bauleitplanungen zu verstehen ist. Die für den Bebauungsplan Nr. 37, „Rundes Moor“,  1. Änderung, veranschlagten 5.000 Euro entsprechen dem noch abzurechnende Honorar des Planungsbüros.

Beigeordneter Müller erkundigt sich, was unter dem Ansatz "Erstattungen von privaten Unternehmen" zu verstehen ist. Gemeindeamtsinspektor Kant führt aus, dass für Bauleitplanungen, in denen der überwiegende Vorteil bei den Investoren liegt, indem sie auf eigenen Flächen durch die Bauleitplanung Baugrundstücke ausweisen können, die Kosten der Planung zu erstatten sind. Diese werden über Städtebauliche Verträge abgerechnet.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss verweist sodann die Haushaltsansätze über den Verwaltungsausschuss an den Rat der Gemeinde Zetel zur weiteren Beschlussfassung.