Beschlussvorschlag:

 

Der Marktausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung der Gemeinde Zetel über Volksfeste und Märkte (Krammarktordnung) wird beschlossen.

 

 


Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Fahrenhorst erläutert, dass der vorliegende Entwurf der Krammarktordung bereits vorab in einem Gespräch mit der Verwaltung, der Polizei und mit ihm abgestimmt worden ist. Dem Oldenburgischen Schaustellerverband ist die Krammarktordnung ebenfalls zur Kenntnis und der Möglichkeit zur Stellungnahme vorab übersandt worden. Alle bisher eingegangenen Anregungen und Verbesserungswünsche sind von der Verwaltung eingearbeitet worden. (Anm. d. Verwaltung: Die überarbeitete Fassung wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

Marktmeister Oetken ergänzt, das die derzeit gültige Krammarktordung von 1987 letztmalig 1990 überarbeitet wurde und es an der Zeit war, diese zu aktualisieren und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Die Satzung beinhaltet u. a. Vorschriften hinsichtlich

·        der zugelassenen Waren (§ 3),

·        zum Zulassungsverfahren (§ 5),

·        Anforderungen an die Geschäftseinrichtungen (§ 9) und des

·        Verhaltens auf den Volksfesten (§ 10).

Insbesondere beim Verhalten auf den Volksfesten sind Erweiterungen vorgenommen worden, die im Laufe der vergangenen Jahre aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Polizei und den Schaustellern aufgefallen sind. Die Anordnungen wurden bereits ohne das Vorhandensein von Vorschriften getroffen. Jetzt sind diese jedoch festgeschrieben und somit rechtssicher. So ist es u. a. jetzt untersagt, Flaschen, Becher und Gläser usw. auf dem Festplatz mitzuführen.

 

Auf Nachfrage erklärt Michael Hempen vom Oldenburgischen Schaustellerverband, dass er die neue Krammarktordnung begrüße. Die dort getroffenen Regelungen haben auch schon andere Städte und Gemeinden für ihre Volksfeste getroffen. Die aktualisierte Krammarktordnung unterstützt die Verwaltung, aber vor allem die Polizei bei ihrer Arbeit dabei, einen guten Ablauf der Märkte zu gewährleisten.