Sitzung: 31.03.2014 Marktausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Marktausschuss fasst
einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Die
anliegende Satzung der Gemeinde Zetel über Volksfeste und Märkte
(Krammarktordnung) wird beschlossen.
Protokoll:
Ausschussvorsitzender
Fahrenhorst erläutert, dass der vorliegende Entwurf der Krammarktordung bereits
vorab in einem Gespräch mit der Verwaltung, der Polizei und mit ihm abgestimmt
worden ist. Dem Oldenburgischen Schaustellerverband ist die Krammarktordnung
ebenfalls zur Kenntnis und der Möglichkeit zur Stellungnahme vorab übersandt
worden. Alle bisher eingegangenen Anregungen und Verbesserungswünsche sind von
der Verwaltung eingearbeitet worden. (Anm.
d. Verwaltung: Die überarbeitete Fassung wird dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt.)
Marktmeister
Oetken ergänzt, das die derzeit gültige Krammarktordung von 1987 letztmalig
1990 überarbeitet wurde und es an der Zeit war, diese zu aktualisieren und den
heutigen Gegebenheiten anzupassen. Die Satzung beinhaltet u. a. Vorschriften
hinsichtlich
·
der
zugelassenen Waren (§ 3),
·
zum
Zulassungsverfahren (§ 5),
·
Anforderungen
an die Geschäftseinrichtungen (§ 9) und des
·
Verhaltens auf
den Volksfesten (§ 10).
Insbesondere beim Verhalten
auf den Volksfesten sind Erweiterungen vorgenommen worden, die im Laufe der
vergangenen Jahre aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Polizei und den
Schaustellern aufgefallen sind. Die Anordnungen wurden bereits ohne das
Vorhandensein von Vorschriften getroffen. Jetzt sind diese jedoch
festgeschrieben und somit rechtssicher. So ist es u. a. jetzt untersagt, Flaschen,
Becher und Gläser usw. auf dem Festplatz mitzuführen.
Auf Nachfrage erklärt
Michael Hempen vom Oldenburgischen Schaustellerverband, dass er die neue
Krammarktordnung begrüße. Die dort getroffenen Regelungen haben auch schon
andere Städte und Gemeinden für ihre Volksfeste getroffen. Die aktualisierte Krammarktordnung
unterstützt die Verwaltung, aber vor allem die Polizei bei ihrer Arbeit dabei,
einen guten Ablauf der Märkte zu gewährleisten.