Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt sodann bei 3 Gegenstimmen, für die Bauarbeiten zur Grabenverrohrung entlang der Pohlstraße eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.000 Euro bereit zu stellen.

 


Protokoll:

 

Ratsmitglied Wilken führt für die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" aus, dass die Grabenverrohrung eine Bodenversiegelung darstellt und daher von der Fraktion nicht mitgetragen wird. Daher wird auch der Kostensteigerung als Gesamtpaket dieser Maßnahme nicht zugestimmt.

Auf Bitte des Ratsmitgliedes Bitter erläutert Bürgermeister Lauxtermann die Notwendigkeit der Grabenverrohrung und führt aus, dass diese für die Straßenentwässerung insbesondere des Wohnbaugebietes "Schulenbergs Kamp" erforderlich ist. Da zwischen der Pohlstraße und den angrenzenden privaten Flächen nur sehr wenig Raum zur Verfügung steht und sich dort eine größere Anzahl von Bäumen findet, ist eine Erweiterung des vorhandenen Grabens nicht möglich, sodass nur eine Verrohrung für die ordentliche Entwässerung verbleibt. Technischer Angestellter Thormählen ergänzt, dass zusätzlich zur Verrohrung entlang der Pohlstraße eine Entwässerungsrinne angebracht werden wird und die Maßnahme insgesamt der Stabilisierung der Straßenkante dient. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in dem Bereich eine vorhandene Wasserleistung die Arbeiten behindert.