Beschlussvorschlag:

 

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Auftrag zur Erstellung eines Einzelhandelsgutachten wird der Fa. BBE Hamburg zum Angebotspreis von 11.120,55 € erteilt.

 

Nach Ermittlung der Grunddaten für das Gutachten sind diese zunächst in einem Arbeitskreis bestehend aus Mitgliedern des Rates, der Verwaltung und ggfs. Vertretern der Einzelhandelsverbände zu bewerten.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert vorliegende Beschlussvorlage. Er weist daraufhin, dass die letzte Anpassung des vorhandenen Einzelhandelsgutachtens im Jahre 2006 erfolgt ist. Dieses Gutachten wurde jedoch nie förmlich beschlossen, jedoch dennoch konsequent umgesetzt. Das Einzelhandelsgutachten wäre jedoch rechtlich nur durchzuhalten, wenn es auch förmlich beschlossen wäre. Vor einem solchen Beschluss sollte es auf den neusten Stand gebracht werden, um auch die demografischen Entwicklungen, die sich jetzt immer deutlicher abzeichnen, mit einbringen zu können. Es sind zwar relativ teure Gutachten, doch hält er die Mittel für gut angelegt, zumal ein solches Gutachten als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung benötigt wird. Haushaltmittel stehen, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Meyer mitteilt, zur Verfügung. Das Auftaktgespräch wird, wie er ergänzend auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad mitteilt, zunächst verwaltungsseitig geführt, doch wird das Konzept zur Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens von dem zu beauftragenden Büro im Fachausschuss vorzustellen sein. 

Rastmitglied Eilers weist daraufhin, dass zu beschließende Angebot sei deshalb wesentlich preiswerter, weil die Firma bereits das vorliegende Einzelhandelsgutachten erstellt hat und möglicherweise in Teilen darauf zugreifen kann. Andere Bieter wären somit benachteiligt, sodass er es begrüßt hätte, wenn auch diesen das Gutachten zur Verfügung gestellt worden wäre, um so eine Gleichbehandlung zu erzielen. Auch Beigeordneter Mondorf betont, dass die Firma BBE unter den genannten Voraussetzungen bessere Bedingungen für eine Angebotsabgabe hat. Damit sind im Grunde die anderen abgefragten Firmen von vornherein ausgeschlossen. Erster Gemeinderat Hoinke weist daraufhin, dass bei der Ermittlung des Auftragsvolumens die Größe des zu untersuchenden Ortes als Grundlage gilt. Die unterschiedlichen Kosten sind seiner Meinung nach eher in der Struktur des Gutachtens zu sehen, zumal es sich bei den Grundlagendaten, die BBE 2004 und 2006 für ihr Gutachten verwendet hat, um altes Material handelt. Dieses kann nicht ohne erneute Prüfung verwertet werden. Fremdfirmen könnten nach seiner Auffassung von dem inzwischen veralteten Material nicht profitieren.