Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stimmt sodann bei drei Gegenstimmen dem vorliegenden Antrag auf eine Alleebepflanzung an der Gemeindestraße „Driefeler Esch“ zu. Es soll ein Konzept in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet werden. Mit der Straßenbauverwaltung ist eine mögliche Kostenübernahme zu klären.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann teilt mit, dass am Montag, den 22 September 2014, ein Ortstermin mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde Zetel und Herrn Paulsen als Lieferant der Obstbäume stattfinden wird. Die Bäume sind entsprechend des teilweise mageren Bodens sorgfältig auszusuchen. Er kündigt einen Bericht zum Konzept der Bepflanzung in der Sitzung des nächsten Fachausschusses bzw. des nächsten Verwaltungsausschusses an.

 

Beigeordneter Meyer stellt fest, dass der Rat der Gemeinde Zetel dem Vorschlag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“  einhellig gefolgt ist und erinnert daran, dass die Erhaltung und Ergänzung vorhandener Alleen in der Gemeinde Zetel auf einem Antrag der SPD Fraktion beruht. Leider wird dieses Alleenprogramm nach seiner Ansicht von der Verwaltung nur zögerlich umgesetzt. Im Bereich der Gemeindestraße „Driefeler Esch“ soll, wie sich in den bisherigen Beratungen heraus gestellt hat, eine Mischung von Obst- und Laubbäumen gesetzt werden. Die Bäume sind mit einem solchen Abstand zu pflanzen, dass die Landwirtschaft nicht behindert wird. In die Pflanzaktion ist auch der Weg in die Kronshörn einzubeziehen.

Bürgermeister Lauxtermann wehrt sich gegen die Aussage, die Verwaltung würde das Programm nur zögerlich umsetzten. Tatsache ist, dass zunächst ein Konzept für die Bepflanzung aufzustellen ist. Dieses kann aber erst nach einer Begehung in Zusammenarbeit mit Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Urlaubsbedingt war ein früherer Termin nicht möglich. Zudem weist er darauf hin, dass in das Alleenprogramm bereits die Maßnahme zur Bepflanzung des Fahrradweges auf der ehemaligen Bahntrasse in Richtung Bockhorn einbezogen wird. Hier haben erste Gespräche stattgefunden, sodass mitgeteilt werden kann, die Beschaffung und das Setzen der Bäume entlang dieser Trasse, aber möglicherweise auch auf dem Driefeler Esch, werden von der Landesstraßenbauverwaltung finanziell gefördert.

Die Landesstraßenbauverwaltung sucht stetig Flächen für Kompensationsmaßnahmen, um einen Grünausgleich für Flächen entlang von Landes-und Bundesstraßen zu schaffen, die für den Straßenbau genutzt werden müssen. Er betont, dass zum Alleenprogramm Schritt für Schritt einzelne Teilbereiche, Wege oder Alleen anzugehen sind, sich diese Arbeiten jedoch nicht derart verzetteln dürfen, dass gleichzeitig an verschiedenen  Standorten jeweils nur kleinere Pflanzaktionen erfolgen. Entlang des ehemaligen Lehmabfuhrweges in Richtung Kronshörn sieht er derzeit kaum eine Möglichkeit, Bäume zu setzten, weil die Grenzen nach der Flurbereinigung nicht neu abgemarkt wurden. Damit sind die gernauen Flächen der Eigentümer der Wege bzw. der landwirtschaftlichen Flächen nicht bekannt. Daher können die Bäume nicht mit Sicherheit auf öffentlichen Grund gesetzt werden. Er kündigt aber an, mit den angrenzenden Landwirten das Gespräch zu suchen.

Zu dem vorliegenden Antrag erläutert Ratsmitglied Konrad, dass dieser neben dem touristischem Ansatz zur optischem Aufwertung der Fahrradwege auch in der Entschleunigung des Verkehrs auf der Straße Driefeler Esch begründet ist. Im Hinblick auf die Besichtigung des Bienenlehrpfades, der von einigen Ratsmitgliedern vor Beginn der Sitzung begangen wurde, ergänzt er, dass es für die Ökologie von Bedeutung ist, Pflanzen mit Blühfaktor zu setzen.

Für die Landwirtschaft macht Ratsmitglied Tebben deutlich, dass im Bereich des Driefeler Esches keine Obstbäume gesetzt werden sollten, weil davon auszugehen ist, dass die Früchte auf die Straße fallen, nicht gesammelt werden und dort rutschige Flächen verursachen. Zudem weist er darauf hin, dass sich in der Berme einseitig eine Kabeltrasse befindlich ist, deren Bestand nicht durch wurzelnde Bäume gefährdet werden darf. Bezüglich des Blühfaktors, wie er auch von Ratsmitglied Konrad angeführt wurde, macht er deutlich, dass er selber bereits an seinen bewirtschafteten Maisflächen Blühstreifen angelegt hat, die einen positiven Faktor für Natur und Imker aufweisen. Weiterhin sieht er die Gefahr, dass die Straße durch wurzelnde Bäume beschädigt wird, sodass es dort zu Unebenheiten kommen kann. Nicht zuletzt darf auch nicht vergessen werden, dass nach längerer Zeit die Alleenbäume im Kronenbereich zusammenwachsen und so den landwirtschaftlichen Verkehr behindern. Das um Driefel vorhandene Heckenprogramm, welches naturschutzrechtlich besonders gesichert ist, hält er bezüglich der natürlichen Gestaltung der Umgebung für vollkommen ausreichend. Der Esch sollte von jeglicher Bepflanzung freigehalten werden.

Dem entgegnet Bürgermeister Lauxtermann, dass im Bereich der Straße Driefeler Esch lediglich auf gemeindeeigenen Flächen Bäume gesetzt würden und die Nutzung entsprechender Flächen das ursprüngliche Recht des Grundstückeigentümers ist. Er erinnert an einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Alleenprogrammes, welches in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Naturschutzbehörden zu entwickeln ist. So sollte das Konzept, welches nach der Begehung am Montag aufgestellt wird, abgewartet werden. Er weiß aber auch, dass jegliche Bepflanzung öffentlich vertretbar sein muss.

Ratsmitglied Eilers äußert sein Unverständnis darüber, dass innerorts in immer größerer Zahl die Bäume gerodet werden, während sie jetzt außerorts gesetzt werden sollen.

Auch Ratsvorsitzender Pauluschke verweist auf den vorliegenden Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Alleen in der Gemeinde Zetel hin und fordert, zunächst die Feinplanung in der Sitzung des Fachausschusses abzuwarten. Heute wird lediglich der Grundsatzbeschluss zu fassen sein, dem Antrag auf eine Alleebepflanzung an der Gemeindestraße „Driefeler Esch“ zu folgen und dieses in das Alleenprogramm aufzunehmen.