Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt sodann einstimmig die Innenbereichssatzung nach § 34 des Baugesetzbuchs „Bohlenbergerfeld“ als Klarstellungssatzung.

 


Protokoll:

 

Ergänzend erläutert Bürgermeister Lauxtermann, dass die Satzung zur Ausweisung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 BauGB notwendig ist, weil der Straßenbaulastträger ansonsten keine Zufahrt zur Kreisstraße zulassen würde und damit ein Grundstück nicht erschlossen und folglich nicht als Baugrundstück veräußert werden kann. Nach Auffassung sowohl der Gemeinde Zetel als auch das Landkreises Friesland handelt es sich eindeutig um Bauland, welches im Lückenschluss genutzt werden kann. Mit der Klarstellungssatzung wird diese Auffassung manifestiert.