Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der wiederholten Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 13 und 13a BauGB  keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

Die von den Beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 13 und 13 a BauGB während der wiederholten eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 107 "Neuenburg Mitte", bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.