Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu:

 

Der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen für die Jahre 2014 bis 2020 wird zugestimmt.

Die Bereiche, die gemäß Nr. 7 der Richtlinie zum innerstädtischen Leerstandsgebiet gehören, werden gemäß Markierung in den Plänen festgelegt, die  dieser Beschlussvorlage anliegen.

Im Finanzhaushalt werden für die Jahre 2015 – 2020 jeweils 25.000 € zur Verfügung gestellt.

 

 


Protokoll:

 

Erster Gemeinderat Hoinke trägt zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Der Hintergrund zur Neuaufstellung der Richtlinien ist der Wegfall der EU-Fördermittel. Der Kreistag des Landkreises Friesland hat bereits beschlossen, insgesamt 200.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Förderung würde dann zu 50 % vom Landkreis und zu 50 % von der jeweiligen Gemeinde getragen werden. Förderzweck ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden mit Investitionen. Erster Gemeinderat Hoinke gibt weiter an, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen und nicht-investiver Maßnahmen dagegen nicht mehr gefördert werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 50% bei Existenzförderung bis maximal 10.000 € Investitionsvolumen. Die maximale Förderung pro Arbeitsplatz beträgt 5.000 € maximal 25.000 €.  Erster Gemeinderat Hoinke weist daraufhin, dass es zukünftig einen Bonus zur Beseitigung eines innerstädtischen Leerstandes von 1.000 € geben soll. Voraussetzung ist, dass das Gebäude länger als 6 Monate leer stehen muss. Abweichend vom Einzelhandelskonzept wurden die Gebiete verwaltungsseitig festgelegt (siehe hierzu die Auszüge aus den Liegenschaftskarten). Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke macht Erster Gemeinderat Hoinke deutlich, dass die Förderrichtlinie bereits ab 2014 bis 2020 gilt. Im Haushaltsplan 2014 sind 25.000 € eingestellt.