Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst sodann nachfolgenden Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken eingegangen sind.

 

Die im Zuge der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt abgewogen.

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt den vorliegenden Entwürfen, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, zu und beschließt die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Protokoll:

 

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad erläutert Gemeindeamtsinspektor Kant kurz das Verfahren der Bauleitplanung. In einer ersten Stufe wurde jetzt die frühzeitige Offenlegung der Planentwürfe und die frühzeitige Einbindung der Behörden abgeschlossen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind der Beschlussvorlage beigefügt. Es sind im wesentlichen Hinweise eingegangen, die übernommen werden können beziehungsweise zur Kenntnis genommen werden. Schwerwiegende Bedenken wurden nicht vorgebracht, sodass die Bauleitplanung, wie er ausführt, unverändert ausgeführt werden kann.