Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Ferienhausgebiet Fuhrenkamp“.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme seitens des Antragsstellers. Mit dem Antragssteller ist ein städtebaulicher Vertrag schließen.

 

Nach Abschluss des Vertrages sind die Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Behörden) durchzuführen.

 

Beide Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert, dass mit dem langjährigen Leerstand der ehemaligen Gebäude der Kreisvolkshochschule jeglicher Bestandschutz zur Nutzung erloschen ist.

Es ist einmütiger Auffassung im Rat der Gemeinde Zetel, dass Dauerwohnungen dort nicht gewünscht sind.

Nachdem bereits erhebliche Bedenken gegen eine Jugendhilfeeinrichtung in Ellens vorgebracht wurden, gilt diese unverändert auch für den Bereich im Fuhrenkamp. In der Gemeinde Zetel sind bereits zahlreiche Jugendhilfeeinrichtungen vorhanden, sodass weitere nicht verträglich sind. Daher ist auch dem Antrag zur Nutzung dieser Räumlichkeiten für die Unterbringung von Jugendlichen nicht entsprochen worden. Er hat sich auf dieser Grundlage verwaltungsseitlig gegenüber dem Interessenten, der dort eine Jugendeinrichtung errichten wollte, sehr zurückgehalten.

Nach einem Planungsgespräch beim Landkreis Friesland, an dem neben dem Eigentümer Herr Neuhaus vom Landkreis Friesland, sowie Erster Gemeinderat Hoinke und Gemeindeamtsinspektor Kant teilgenommen haben, wird deutlich, dass seitens des Eigentümers eine Nutzung als Ferienhausgebiet mitgetragen wird. Es sollen 20- 25 Plätze ausgewiesen werden.

Ausschussvorsitzender Pauluschke stellt fest, dass zunächst ausschließlich der Aufstellungsbeschluss zu fassen ist. Vor der Einleitung des Verfahrens werden die Pläne im Umwelt und Planungsausschuss vorgestellt werden.