Protokoll:

 

  1. Zu den Diskussionen um die Abrechnung der Ausbaubeiträge zur Erneuerung der Danziger Straße und der Straßenausbaubeitragssatzung hat der Bürgermeister der Gemeinde Zetel in einem umfangreichen Bürgerbrief Stellung genommen. Dieses Verfahren missfällt Ratsmitglied Konrad, zumal Äußerungen erfolgten, die nicht unbedingt stimmig sind. So muss es nicht falsch sein, wenn andere Kommunen keine derartige Satzung haben und anfallende Straßenausbaubeiträge über allgemeine Steuermittel finanzieren. Zudem wird gerügt, dass die Interessengemeinschaft sich laut artikuliert und alleine dieses kein Grund dafür sein dürfe, die Satzung aufzuheben oder zu ändern. Er verweist darauf, dass in den Leserbriefen der Nordwest-Zeitung nicht nur Äußerungen der Interessengemeinschaft zu lesen waren, sondern sich auch zahlreiche Bürger, die nicht direkt mit der Danziger Straße in Verbindung stehen, geäußert haben. Die Verkehrssicherungspflicht ist nach seiner Auffassung von der Gemeinde Zetel sehr vernachlässigt worden, so dass es jetzt nicht den Anliegern aufgebürdet werden kann, die Kosten, die durch eine Wiederherstellung der Straße entstehen, zu tragen. Er erkundigt sich, bei Bürgermeister Lauxtermann, ob ihm Gemeinden oder Städte bekannt sind, die eine derartige Straßenausbaubeitragssatzung nicht anwenden oder diese in den vergangenen Jahren abgeschafft haben. Sollte dieses der Fall sein, bittet er weiter um Auskunft, ob von den Kommunen positive oder negative Stellungnahmen dazu zu erhalten sind. Bürgermeister Lauxtermann stellt klar, dass es nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes rechtlich einwandfrei ist, wenn zunächst Gebühren und Umlagen zur Erbringung bestimmter Leistung gefordert werden, bevor allgemeine Steuergelder aufgewendet werden. Alleine hierauf zielt die Aussage, dass es rechtlich bedenklich ist, sollten Kommunen auf den Erlass einer solchen Satzung verzichten. Es war zudem nicht möglich, die Begründungen für den Erhalt und die Umsetzung einer solchen Satzung in ausführlicher Breite zu erläutern. Ihm ging es in der Darstellung dieses Briefes darum, dass bestehende System zur Abrechnung der Beiträge darzustellen. Sodann weist er daraufhin, dass die Kosten für die Wiederherstellung von Infrastrukturmaßnahmen stets von den Bürgerinnen und Bürgern aufzubringen sein werden. Dieses erfolgt entweder direkt über die Anwendung einer entsprechenden Satzung oder über die Erhöhung der Steuerhebesätze.

 

Ratsmitglied Konrad erkundigt sich, ob die von ihm formulierten Fragen, da sie jetzt während der Sitzung des Rates der Gemeinde Zetel nicht beantwortet wurden, schriftlich einzureichen sind. Bürgermeister Lauxtermann verneint dieses, da die Fragen protokolliert sind.

 

  1. Auf die Ausführungen des Ratsmitgliedes Konrad ergänzt Beigeordneter Mondorf, dass die Fraktionen inhaltlich nicht weit auseinander liegen, wenn auch die Ausführungen sprachlich nicht übereinstimmen und weniger emotional geführt werden.

 

Nach seiner Kenntnis sollen die Briefkästen im Ortsteil Neuenburg bis auf den Briefkasten der Poststelle in der Tankstelle an der Urwaldstraße entfernt werden. Er bittet darum, daraufhin zu wirken, wenigstens den Briefkasten auf dem Marktplatz zu erhalten. Bürgermeister Lauxtermann bietet seine Hilfe an und bittet, dass sich die Fraktionen und Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde richten. Die Gemeinde Zetel wird dann den Kontakt zur Deutschen Post AG herstellen.

 

  1. Beigeordneter Mondorf weist auf die Gefahrenstelle an der Verkehrsinsel in der Wehdestraße in Höhe der Zufahrt zum Baugebiet "Am Teich" hin. Diese Gefahrenstelle wurde bereits vor einem Jahr besichtigt, leider sind noch keine Umsetzungen der seinerzeit angedachten straßenverkehrsrechtlichen Änderungen erfolgt. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Straße von Kindern gequert wird, um den Bolzplatz zu erreichen und weil kinderreiche Siedlungen beidseitig der Straße bestehen, ruft er dazu auf, dringend Sicherungsmaßnahmen, wie während der Besichtigung vor Ort besprochen, zu veranlassen. Bürgermeister Lauxtermann verweist auf seinen Bericht im Verwaltungsausschuss und erinnert, dass er Bedenken hat, die Umsetzungen des Bau- und Wegeausschusses in einem Kostenrahmen von 20.000-30.000 Euro umzusetzen, ohne vorher das Gutachten eines Verkehrssachverständigen einzuholen. Er erwartet dieses Gutachten in Kürze und wird es dann den politischen Gremien vorlegen. Der Verwaltungsausschuss hat diesem Verfahren grundsätzlich zugestimmt. Zudem kündigt er an, dass die Neuanpflanzungen in diesem Bereich in Kürze erfolgen werden.

 

4.         Ratsmitglied Konrad begrüßt die Pflanzung der Bäume entlang der Ortsdurchfahrt der B437 in Neuenburg. Er kann nicht beurteilen, ob die Pflanzorte dem Planfeststellungsverfahren entsprechen, rügt aber erneut, dass die Bäume wesentlich zu klein sind und hätte sich, wie bereits mehrfach in den Ausschüssen geäußert, Bäume mit einem größeren Stammumfang gewünscht. Er weiß aber auch, dass dieses nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde Zetel liegt.