Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst sodann mit 24 Stimmen bei 3 Enthaltungen nachfolgenden Beschluss:

 

Der Kaufpreis wird auf 60,00 €/m² Grundstück festgelegt.

 

Zur Förderung des Eigenheimbaus für junge Familien werden die Bauplätze im Baugebiet „Lammers Kamp“ an Familien mit Kindern mit Nachlass verkauft, wenn es sich um eigen genutztes Wohneigentum handelt.

Der Nachlass beträgt 5 % der Bruttokaufsumme pro Kind, für welches die Käufer Kindergeld erhalten.

Der Nachlass wird zurückgefordert, wenn die Käufer das Grundstück innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren weiter veräußern. Eine entsprechende Bedingung wird in die Grundstückskaufverträge aufgenommen.

 

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert die Beschlussvorlage und weist daraufhin, dass mit der Vermarktung des Baugebietes im Herbst dieses Jahres begonnen werden soll.

Ratsmitglied Konrad begrüßt die Ausweisung eines Neubaugebietes in Neuenburg und die finanzielle Förderung junger Familien beim Erwerb eines Bauplatzes. Er spricht sich allerdings dafür aus, die Förderung nur zu gewähren, wenn die Kinder, die zu einer Förderung führen, nicht nur Kindergeld beziehen sondern auch ihren Wohnsitz in der Gemeinde Zetel haben. Die Gemeinde profitiert nur von Kindern, wenn diese auch vor Ort wohnen. Ratsvorsitzender Pauluschke verweist darauf, dass Kinder grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld haben. Der Vorschlag des Verwaltungsausschusses, allein auf das Kindergeld abzustellen, ist umfassender als der von Ratsmitglied Konrad eingebrachte Vorschlag. Bürgermeister Lauxtermann macht darauf aufmerksam, dass die Richtlinien zur Familienförderung gemeinsam vom Rat der Gemeinde Zetel beschlossen wurden und bereits erfolgreich in mehreren Baugebieten, zum Schluss im Baugebiet "Bohlenberge", angewandt wurden. Dabei ist die Förderung junger Familien mit Kindern unter 10 Jahren die Regel. Hier jetzt eine formale Hürde einbauen und Einzelfälle auszugrenzen hält er nicht für sinnvoll. Ratsvorsitzender Pauluschke ergänzt, dass die Kosten, die den Eltern aus der Finanzierung eines auswärtigen Studiums erwachsen, deutlich höher sind, als die Kosten, die Kinder durch die Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertagesstätte verursachen.