Protokoll:

 

Nach Auffassung aus dem Zuhörerbereich werden durch die Veranlagung der Anlieger der „Danziger Straße“ zu den Straßenausbaubeitragskosten Bürgerinnen und Bürgern teilweise in finanzielle Not gestürzt. Insgesamt widerspricht nach Auffassung einzelner Bürger die Satzung der Rechtsprechung. Dem entgegnet Ratsvorsitzender Pauluschke, dass eine derartige Satzung bereits seit 1962 gültiges Recht in der Gemeinde Zetel darstellt. Die Verantwortung für die Erstellung dieses Ortsrechtes und deren Anwendung liegt beim Rat der Gemeinde Zetel, nicht beim Bürgermeister. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse, die der Rat der Gemeinde Zetel gefasst hat, aus.

 

Es besteht zudem, wie ausgeführt wird, eine Ungerechtigkeit darin, dass Anwohner einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße nicht zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden, weil diese Kosten in voller Höhe vom Straßenbaulastträger übernommen werden. Bei Gemeindestraßen hingegen werden die Kosten umgelegt.

 

Bürgermeister Lauxtermann verweist darauf, dass bereits zahlreiche Anlieger in der Gemeinde Zetel zu Straßenausbaubeitragskosten herangezogen wurden und entsprechende Beiträge geleistet haben. Die Satzung jetzt aufzuheben und die Straßenausbaubeitragskosten in voller Höhe über Steuermittel zu finanzieren, wäre gegenüber den in der Vergangenheit veranlagten Anliegern ungerecht.

 

Aus dem Zuschauerbereich wird der Zustand der Bahntrasse von Zetel in Richtung Bockhorn gerügt, die sich nach den Pflanzungen der Eichenbäume in einem sehr schlechten Zustand befindet. Es wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Pflanzung Ende November/Anfang Dezember 2014 erfolgte und der Weg zu der Zeit durch Nässe sehr aufgeweicht war. Eine Sanierung dieses Weges war bislang aufgrund des feuchten und damit weichen Untergrundes nicht möglich. Der Auftrag zur Wiederherstellung des Weges ist dem Bauhof erteilt worden, sodass davon auszugehen ist, dass der Weg in Kürze gerichtet wird. Aus den Zuschauerreihen wird gerügt, dass zur Pflanzung der Eichenbäume sehr viel Natur beschädigt oder beseitigt wurde.

 

Aus dem Zuschauerbereich wird dazu aufgerufen, eine Bürgerbefragung durchzuführen, um zu eruieren, ob die Straßenausbaubeitragssatzung überhaupt in der vorliegenden oder auch geänderten Form gewollt ist.

Die Bürgerinitiative sieht in den Artikulationen in der örtlichen Presse und Briefen an Rat und Verwaltung die einzige Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Bürgermeister Lauxtermann ist der Auffassung, dass in dieser Angelegenheit bereits in vielen Gesprächen alle Argumente ausgetauscht wurden. Eine neue Diskussion über das Für und Wider der Satzung würde nach seiner Auffassung keine neuen Aspekte bringen. Bezüglich der Abrechnung der Anliegerbeiträge zur Danziger Straße kündigt er auch an, dass die Alternative zur Erhebung von Beiträgen darin bestehen würde, vor dem Ausbau Ablöseverträge mit den Anliegerinnen und Anliegern zu schließen, in dem die geschätzten Kosten moderater auf die Anlieger umgelegt werden. Dieses ist aber nur möglich, wenn alle Anlieger dem Verfahren zustimmen. Er wäre bereit, dieses den politischen Gremien, wenn die Bereitwilligkeit der Anlieger vorhanden ist, vorzuschlagen. Zunächst ist aber über den eingereichten Antrag zu beraten. Die Höhe der voraussichtlichen Kosten werden den einzelnen Anliegern noch im April dieses Jahres mitgeteilt werden.

Ratsvorsitzender Pauluschke weist noch einmal daraufhin, dass für den Fall, dass die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Zetel aufgehoben werden sollte, alternativlos nur die Anpassung der Steuerhebesätze bliebe, um Straßenausbaubeitragsmaßnahmen finanzieren zu können. Dieses würde aber bei den Bürgerinnen und Bürgern, die in der Vergangenheit Straßenausbaubeiträge bezahlt haben, auf wenig Verständnis stoßen. Der Antrag der Bürgerinnen und Bürger zur Aufhebung der Satzung wird jetzt dreifach, jeweils im Finanzausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Zetel, beraten werden. Heute kann keine Entscheidung über diesen Antrag erfolgen. Die Anregungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger wurden jedoch aufgenommen und werden in die Diskussion mit einfließen.

 

Günter Siefken, Osterende, reicht sodann einen Antrag ein, statt der Erweiterung der Sandabbaumaßnahme in Bohlenbergerfeld vorrangig den Sand aus der Jade zu fördern, der auch bereits erfolgreich für den Bau des Jade-Weser-Ports und die Neuanlage der Deiche verwendet wurde. Dieser Sand hat nach seiner Auffassung eine sehr gute Qualität. Bürgermeister Lauxtermann nimmt den Antrag entgegen und teilt mit, dass die Zuständigkeit zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens für die Erweiterung des Sandabbaus in Bohlenbergerfeld beim Landkreis Friesland liegt. Er wird diesen Antrag daher zuständigkeitshalber an den Landkreis abgeben.