Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt sodann einstimmig, den Antrag auf Abschaffung der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Zetel" vom 20.07.2006 zur Beratung in den Finanzausschuss zu verweisen. Nach einer weiteren Behandlung des Antrages im Verwaltungsausschuss soll dieser Antrag dem Rat der Gemeinde Zetel in seiner Sitzung im Juni 2015 zu Beratung vorgelegt werden.


Protokoll:

 

Ratsvorsitzender Pauluschke führt aus, dass der Rat der Gemeinde Zetel in seiner heutigen Sitzung darüber zu befinden hat, ob er den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragsatzung annehmen und in den Gremien beraten wird oder ob er den Antrag lediglich zur Kenntnis nimmt, ohne sich damit weiter zu befassen, weil er der Auffassung wäre, dass die vorliegende Satzung keiner Änderung bedarf. Bürgermeister Lauxtermann vertieft, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch  darauf haben, Anträge an den Rat zu stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Beratung dieser Anträge in den Gremien des Rates. Sollte der Antrag beraten werden, muss er, weil es sich dabei um die Bildung von Ortsrecht handelt, den formellen Weg durch die Gremien einhalten. Die Zuständigkeit sieht er beim Finanzausschuss. Verwaltungsseitig wird dem Rat der Gemeinde Zetel empfohlen, den Antrag zur Beratung anzunehmen und in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten.

Soweit der Rat sich dafür ausspricht, den vorliegenden Antrag zu beraten, soll, wie Ratsvorsitzender Pauluschke deutlich macht, diese Beratung zügig erfolgen, um über diesen Antrag in der Sitzung des Rates im Juni dieses Jahres beschließen zu können. Nach Auffassung des Beigeordneten Mondorf besteht im Rat der Gemeinde Zetel die einmütige Auffassung, diesen Antrag in den Fachgremien zu beraten. Persönlich erwartet er keine großen Änderungen an der jetzigen Straßenausbaubeitragssatzung. Die CDU-Fraktion hat bereits im Zuge der Haushaltsberatungen mehrfach ihre Auffassung zu der vorliegenden Satzung geäußert. Im Zuge der Beratungen wird die CDU-Fraktion diese Auffassung erneut vorbringen.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Lange erläutert Ratsvorsitzender Pauluschke, dass die Beratung im Finanzausschuss erfolgen wird, weil die Satzung sich mit der Berechnung und Umlage von Beiträgen befasst. Der technische Straßenausbau ist nicht berührt, sodass die Zuständigkeit des Bau- und Wegeausschusses nicht gegeben ist.

Nach Auffassung des Ratsmitgliedes Wilken ist der Rat der Gemeinde Zetel gemäß des Kommunalverfassungsgesetzes verpflichtet, sich mit dem vorliegenden Antrag zu befassen. Dieses bestätigt Bürgermeister Lauxtermann und verweist nochmals auf seine Ausführungen, dass der Rat der Gemeinde Zetel in seiner heutigen Sitzungen verschiedene Möglichkeiten hat, auf den Antrag zu reagieren. Verwaltungsseitig wird überlegt zu der Sitzung des Finanzausschusses den Fachanwalt Klein, der die Rechtsberatung der Gemeinde Zetel in Angelegenheiten der Erschließung und Straßenausbaubeitragskosten wahrnimmt, einzuladen und vortragen zu lassen. Er bestätigt, die Auffassung des Ratsvorsitzenden, dass es Ziel sein muss, diesen Antrag in die Sitzung des Rates im Juni dieses Jahres zur Entscheidung zu bringen.