Sitzung: 23.04.2015 Marktausschuss
Protokoll:
Marktmeister
Oetken erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation (ist der Niederschrift
als Anlage beigefügt) die beabsichtige Gebührenanpassung für den Zeteler Markt.
Er erklärt, dass
gerade die Kosten für die Abfallentsorgung, Marketing und für den Einsatz des
Bauhofes in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, und eine Kostendeckung
mit der aktuell gültigen Gebührensatzung von 2008 nicht mehr möglich sein wird.
Er schlägt vor,
die für die Gebührenberechnung ausschlaggebenden Quotienten im Bereich
Ausschank, Zelte, Imbiss und Fisch linear um 0,3 zu erhöhen. Gleichzeitig, aber
auch die Kinderfahrgeschäfte um 0,2 zu entlasten. Das würde gegenüber dem Markt
2014 zu Mehreinnahmen von ca. 7000,00 € führen.
Weiter schlägt er
vor, die Gebühren auf dem Viehmarkt für Ausschank- und Imbissbetriebe von 7,00
€ auf 14,00 € für jeden angegangenen Frontmeter zu erhöhen.
Er erklärt
weiter, dass man den Bereich Märkte aufgrund der Höhe ihrer Einnahmen als einen
„Betrieb gewerblicher Art“ bezeichnen muss und die Gemeinde Zetel somit umsatzsteuerpflichtig
sei. Auf die fälligen Gebühren sind somit zukünftig auch Umsatzsteuern zu
zahlen. Für die Schausteller sei dies keine weitere Belastung, da diese dort
als durchlaufender Posten behandelt werden. Für die Gemeinde Zetel hat dieses
Verfahren jedoch den Vorteil, dass diese auch vorsteuerabzugsberechtig ist, was
wiederum zu einer Verringerung der Ausgaben führt.
Er ergänzt
weiter, dass dieses Verfahren jedoch zurzeit noch durch einen externen
Steuerberater geprüft werde. Mit dem Ergebnis sei in den nächsten Tagen zu
rechnen, so dass in der nächsten Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und
Feuerschutzausschusses über die Satzung beraten werden kann.
Rastmitglied
Meyer regt an, über eine Verringerung des Quotienten für die Großfahrgeschäfte
nachzudenken, damit der Zeteler Markt auch weiterhin für diese interessant
bleibt. Weiter regt er an, die Fisch- und Imbissbetriebe gleich zu bewerten.
Ratsmitglied
Weidhüner wundert sich über den niedrigen Quotienten bei Verlosungsbetreiben.
Seiner Meinung nach erzeugen diese schließlich viel Müll und verursachen so
entsprechend auch ein Großteil der Kosten. Marktmeister Oetken erklärt, dass
bei der Festlegung der Quotienten der Umsatz das entscheidende Kriterium für
die Höhe sei.
Ratsmitglied
Bitter fragt nach, ob auch der Wochenmarkt von der Umsatzsteuerpflicht
betroffen ist. Marktmeister Oetken erklärt, das zunächst nur die Jahrmärkte
betroffen seien. Für den Wochenmarkt gibt es eine eigene Gebührensatzung.
Auf Nachfrage erklärt Herr Oetken dass der Neuenburger Markt 2014 noch ohne Umsatzsteuer abgerechnet wird. Die neue Gebührensatzung wird erst nach dem Neuenburger Markt in Kraft treten.