Protokoll:

 

Marktmeister Oetken erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation (ist der Niederschrift als Anlage beigefügt) die beabsichtige Gebührenanpassung für den Zeteler Markt.

 

Er erklärt, dass gerade die Kosten für die Abfallentsorgung, Marketing und für den Einsatz des Bauhofes in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, und eine Kostendeckung mit der aktuell gültigen Gebührensatzung von 2008 nicht mehr möglich sein wird.

 

Er schlägt vor, die für die Gebührenberechnung ausschlaggebenden Quotienten im Bereich Ausschank, Zelte, Imbiss und Fisch linear um 0,3 zu erhöhen. Gleichzeitig, aber auch die Kinderfahrgeschäfte um 0,2 zu entlasten. Das würde gegenüber dem Markt 2014 zu Mehreinnahmen von ca. 7000,00 € führen.

 

Weiter schlägt er vor, die Gebühren auf dem Viehmarkt für Ausschank- und Imbissbetriebe von 7,00 € auf 14,00 € für jeden angegangenen Frontmeter zu erhöhen.

 

Er erklärt weiter, dass man den Bereich Märkte aufgrund der Höhe ihrer Einnahmen als einen „Betrieb gewerblicher Art“ bezeichnen muss und die Gemeinde Zetel somit umsatzsteuerpflichtig sei. Auf die fälligen Gebühren sind somit zukünftig auch Umsatzsteuern zu zahlen. Für die Schausteller sei dies keine weitere Belastung, da diese dort als durchlaufender Posten behandelt werden. Für die Gemeinde Zetel hat dieses Verfahren jedoch den Vorteil, dass diese auch vorsteuerabzugsberechtig ist, was wiederum zu einer Verringerung der Ausgaben führt.

 

Er ergänzt weiter, dass dieses Verfahren jedoch zurzeit noch durch einen externen Steuerberater geprüft werde. Mit dem Ergebnis sei in den nächsten Tagen zu rechnen, so dass in der nächsten Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschusses über die Satzung beraten werden kann.

 

Rastmitglied Meyer regt an, über eine Verringerung des Quotienten für die Großfahrgeschäfte nachzudenken, damit der Zeteler Markt auch weiterhin für diese interessant bleibt. Weiter regt er an, die Fisch- und Imbissbetriebe gleich zu bewerten.

 

Ratsmitglied Weidhüner wundert sich über den niedrigen Quotienten bei Verlosungsbetreiben. Seiner Meinung nach erzeugen diese schließlich viel Müll und verursachen so entsprechend auch ein Großteil der Kosten. Marktmeister Oetken erklärt, dass bei der Festlegung der Quotienten der Umsatz das entscheidende Kriterium für die Höhe sei.

 

 

Ratsmitglied Bitter fragt nach, ob auch der Wochenmarkt von der Umsatzsteuerpflicht betroffen ist. Marktmeister Oetken erklärt, das zunächst nur die Jahrmärkte betroffen seien. Für den Wochenmarkt gibt es eine eigene Gebührensatzung.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Oetken dass der Neuenburger Markt 2014 noch ohne Umsatzsteuer abgerechnet wird. Die neue Gebührensatzung wird erst nach dem Neuenburger Markt in Kraft treten.