Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baugebiet Bohlenberge - Erweiterung“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Absatz 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

Mit dem Eigentümer der Fläche 17/3 der Flur 24, Gemarkung Zetel, ist ein städtebaulicher Vertrag zur anteiligen Übernahme der Planungskosten sowie der Erschließungskosten zu schließen.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Konrad bemerkt er, dass die Beteiligung des Eigentümers der privaten Fläche 17/3 der Flur 24, Gemarkung Zetel, anteilig nach der überplanten Flächengröße erfolgt.

Für die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" äußert Ratsmitglied Konrad, dass diese der Ausweisung vom Bauland für junge Familien grundsätzlich positiv gegenüber steht. Er bittet aber, auch darauf zu achten, dass für ältere Generationen bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Daher wäre zu überlegen, einen Anteil des Baugebietes in Kooperation mit einer Wohnungsbaugesellschaft oder Investoren bereitzustellen, um günstigen Wohnraum zu schaffen. Darauf antwortet Bürgermeister Lauxtermann, dass in dem Falle von Mietpreisen in Höhe von 7,00 - 7,50 Euro per Quadratmeter gesprochen wird. Dieses ist nur möglich, wenn die Gemeinde ihr Eigentum an den Flächen aufgibt und zusätzlich die Erschließungskosten übernimmt. Der Vorschlag wäre politisch zu bewerten. Das Baugebiet in Bohlenberge hält er jedoch für diese Wohnungsbaupolitik für ungeeignet. Derartige Wohnflächen müssen im Nahversorgungsbereich, am günstigsten im Ortskern, entstehen. Ausschussvorsitzender Pauluschke erinnert daran, dass die Gemeinde seinerzeit im Neubaugebiet "Am Kamp" versucht hat, günstigen Wohnraum über Investoren anzubieten. Dieses Angebot war jedoch hinsichtlich der sozialen Probleme, die damit einhergegangen sind, negativ zu bewerten.

Auf Anfrage des Beigeordneten Müller bestätigt Ausschussvorsitzender Pauluschke, dass die Erschließung des jetzigen Baugebietes über die Straße "Am alten Sportplatz" erfolgen wird. Dieses war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 "Bohlenberge" bereits so vorgesehen.