Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Ferienwohnungen Astederfeld“.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme seitens des Antragsstellers. Mit dem Antragssteller ist ein städtebaulicher Vertrag schließen.

 

Nach Abschluss des Vertrages sind die Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Behörden) durchzuführen.

 

Beide Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

 


Protokoll:

 

In Ergänzung der vorliegenden Beschlussvorlage betont Bürgermeister Lauxtermann, dass Dauerwohnen im Außenbereich nicht gewollt ist.

Ratsmitglied Eilers erkundigt sich, ob mit der Planung lediglich die Nachnutzung des bestehenden Gebäudes geregelt werden soll oder ob auch der Neubau von Gebäuden für Ferienwohnungen angedacht ist. Dieses wird, wie Bürgermeister Lauxtermann mitteilt, im Zuge der Planung abzustimmen sein. Intension zur Aufstellung des Bebauungsplanes war es zunächst, die vorhandene Gebäudestruktur zu überplanen. Stellvertretender Bürgermeister Gburreck weist auf den sensiblen Bereich im Naturschutz am Seeufer hin. Er erkundigt sich, ob Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft geschaffen sind. Bürgermeister Lauxtermann antwortet, dass über die Bauleitplanung ordnend im Sinne des Naturschutzes Regelungen getroffen werden. Ein naturbelassener Bereich wird im Verfahren zu bewerten sein.

Auf weitere Anfrage des Ausschussvorsitzenden Pauluschke ergänzt er, dass seinerzeit im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes am Königssee eine Verständigung mit dem Landkreis erfolgte, den Seeuferbereich mit Ausnahme des Strandbereiches der Natur zu überlassen. Ein Naturschutzgebiet wurde nicht ausgewiesen. Diese Vereinbarung ist in die Begründung zum Bebauungsplan Königssee eingeflossen.

Das Zeitfenster zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Müller ausführt, derzeit noch offen. Er erwartet einen Satzungsbeschluss im späten Frühjahr 2016.