Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der frühzeitigen Auslegung der Pläne keine Anregungen oder Bedenken aus der Öffentlichkeit vorgebracht wurden.

 

Die von den Behörden eingegangenen Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt abgewogen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt, die Offenlegung der Pläne mit Anlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die förmliche Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann verweist auf die den Ausschussmitgliedern vorliegende Abwägungsvorschläge und hebt hervor, dass auf Anregung des Landkreises Friesland die Größe der zu errichtenden Ferienhäuser erheblich reduziert wurde. In Teilbereichen wurde auch die Möglichkeit zur Errichtung von Nebengebäuden flächenmäßig eingeschränkt.