Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 41/2015 dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 96 „Lammers Kamp“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.

 

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann teilt zur vorliegenden Beschlussvorlage mit, dass die Hinweise des Straßenbauamtes zur Kenntnis genommen werden, jedoch nicht zu einer Änderung der Planung führen. Es werden ca. 20-24 Bauplätze geschaffen werden können, von denen aktuell bereits 9 nachgefragt wurden.

Stellvertretender Bürgermeister Gburreck erkundigt sich, ob während der Bauphase die Zuleitung des Verkehres von der L815 möglich sein würde. Bürgermeister Lauxtermann sagte einer Klärung zu. Sodann erkundigt sich stellvertretender Bürgermeister Gburreck, aus welchem Grunde am Zufahrtsbereich an der Ziegeleistraße ein Baum zu entfernen ist. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass dieses notwendig wird, weil speziell größere Fahrzeuge von Süden kommend nicht in das Neubaugebiet einbiegen können. Der vorhandene Baum steht zu nahe am Straßenbereich. Er bietet an, einen Ortstermin zu vereinbaren, um Einzelheiten erklären zu können. Auch Ratsmitglied Konrad würde sich eine Klärung vor Ort wünschen und wirft ein, dass bei einer Verlegung des Baustellenverkehrs von der L815 möglicherweise beide Bäume erhalten werden könnten. Ausschussvorsitzender Pauluschke hingegen weist darauf hin, dass eine Zuwegung von der L815 eine lange Zufahrt über derzeit nicht verfügbares Ackerland bedeuten würde. Die Verwaltung wird mit dem Grundstückseigentümer das Gespräch suchen. Sollte sich dieser gegen die Verlegung einer Baustraße über seine Flächen sperren, ist die Umsetzung des Vorschlages nicht möglich. Zudem weist er darauf hin, dass die Anlage einer solch langen Baustraße erhebliche Kosten verursachen wird. Diese in Relation zu der Entfernung des vorhandenen Baumes an der Ziegeleistraße und des Pflanzen eines neuen Baumes, auch in angemessener Größe, gesehen würde dazu führen, die Neupflanzung eines Baumes vorzuziehen wäre. Ratsmitglied Eilers weist darauf hin, dass im Bereich "Lammers Kamp" derzeit nur wenige Bäume stehen Durch die Anlegung der Hausgärten erwartet er die Anpflanzung mehrerer Bäume, so dass die Entfernung eines Baumes, um den Zufahrtsverkehr flüssig und gefahrlos zu ermöglichen, darstellbar ist.

Auf Anfrage von ihm erläutert Gemeindeamtsinspektor Kant, dass im westlichen Bereich ca. 6 Bauplätze von einer Auflage betroffen sein werden, wonach die eine Belüftung der Schlafräume und ein erhöhter Schallschutz gefordert werden. Er weist aber auch darauf hin, dass ein erhöhter Schallschutz bereits nahezu durch die Vorgaben der neuen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) gegeben ist. Ratsmitglied Eilers erkundigt sich sodann, ob die Versickerung des Oberflächenwassers im Straßenbereich über Rohrrigolen bereits in der Gemeinde Zetel praktiziert wird. Dieses verneint Gemeindeamtsinspektor Kant, weist aber darauf hin, dass dieses System technisch ausgereift ist und anderswo angewendet wird. Eine durchgeführte Bodenuntersuchung zeigt, dass die Verrieselung von Oberflächenwasser in diesem Bereich problemlos möglich ist. Die Beseitigung des Niederschlagswassers im Straßenbereich über Rohrrigolen ist dabei nach seiner Ausführung durchaus vergleichbar mit der Versickerung des Oberflächenwassers über Drainagerohre auf den Wohngrundstücken.