Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann weist auf die private Anfrage eines Grundstückseigentümers hin, einen Teilbereich an der Straße "Marschstraße" als Baugebiet nutzen zu dürfen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Zetel von 2005 weist diese Fläche als Außenbereich auf. Eine weitere Bebauung ist dort nicht gewollt. Ratsmitglied Eilers erkundigt sich, ob dort aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauung umgesetzt werden könnte. Darauf erläutert Bürgermeister Lauxtermann, dass in diesem Bereich die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan heraus zu erfolgen hat. Eine Baulücke im Sinne des  § 34 BauGB ist nicht erkennbar.

Beigeordneter Müller weist auf die Bebauung einer Lücke an der Straße "Osterende" hin, die trotz der Ausweisung als Außenbereich im Flächennutzungsplan zu Bauland wurde. Er überlegt, ob hier möglicherweise mit gleichen Maßstäben zu messen sein wird. Bürgermeister Lauxtermann antwortet, dass in Osterende die Bebauung aufgrund von Abrundungen einseitig zugenommen hat. Dieses führte dazu, dass auch auf der gegenüber liegenden Seite Baulücken entstanden sind. Dieser Situation ist jedoch an der "Marschstraße" nicht gegeben.

Ausschussvorsitzender Pauluschke sieht in dem Ansinnen zur Ausweisung von Bauland Parallelen zu einem früheren Antrag am "Winterweg", der die Ausschüsse ebenfalls beschäftigt hat.

Beigeordneter Meyer spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen, da die offene Landschaft der "Zeteler Marsch" bereits hinter dem letzten Haus beginnt. Diese sollte nicht weiter verbaut werden. Er regt an, die Angelegenheit zunächst in den Fraktionen zu beraten. In der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses soll dann eine Entscheidung vorbereitet werden. Diesem Vorschlag schließt sich der Umwelt- und Planungsausschuss einmütig an.