Der Rat der Gemeinde Zetel fast sodann einstimmig nachfolgenden Beschluss:

 

„Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Zetel über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus dem Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) und die damit verbundenen Gebührensenkungen werden beschlossen.

 

Als Grundlage dient die in der Anlage befindliche Gebührenbedarfsrechnung.“

 


 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am heutigen Tage ausgeführt. In diesem Zusammenhang teilt er auch mit, dass die Gebührenkalkulation im Bereich der Abwasserbeseitigung im Jahre 2008 ausläuft und neu zu erstellen ist.