Beschluss:

 

Dem Antrag zur Erhöhung der Hundesteuer wird bei 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen zugestimmt

 


Protokoll:

 

Ausschussmitglied Pauluschke erläutert zunächst den Antrag der SPD Fraktion. Der Hintergrund für eine Steuererhöhung war, dass der Gemeindehaushalt im letzten Jahr keine Spielräume zuließ. Neben der Erhöhung der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer sowie der Vergnügungssteuer sollte auch die Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2016 um 10 % angepasst werden. Ausschussmitglied Lammers ergänzt, dass dabei die Beträge sinnvoll gerundet werden sollten. Für den ersten Hund sollen 36,00 € jährlich anfallen, für den zweiten Hund 100,00 € jährlich und für den dritten und jeden weiteren Hund 144,00 € jährlich.

 

Ausschussmitglied Szengel kritisiert, dass durch die Erhöhung nur geringe Mehrerträge für den Gesamthaushalt zu erwarten sind. Er führt aus, dass wenn die Gemeinde wirklich auf die 4.000 € angewiesen ist, der Rat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Außerdem gibt er zu Bedenken, dass insbesondere ältere Bürger der Gemeinde auf den Hund angewiesen sind und es schwer haben, hohe Steuern dafür zu zahlen. Er kann daher diesem Antrag nicht zustimmen. Ausschussmitglied Pauluschke erläutert, dass ohne die Steuererhöhungen am Jahresanfang die derzeitige finanzielle Situation nicht so entspannt ausgesehen hätte. Außerdem dürfte man keinesfalls nur die Erhöhung der Hundesteuer alleine sehen, sondern die gesamte Anpassung der Gemeindesteuern.

           

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Eilers erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass die Hundesteuer nicht mit in die Berechnung der Kreisumlage fällt.

 

Ausschussmitglied Wilken führt aus, dass durch die Steuererhöhungen nachträglich geänderten Bescheide viele Bürger überrumpelt worden sind. Er kann daher einer Steuererhöhung nicht zu stimmen. Ausschussmitglied Pauluschke erklärt, dass er bereits vor 4 Jahren und der Bürgermeister vor 2 Jahren die Möglichkeit der Steuererhöhung in Betracht gezogen hätten und dieses auch öffentlich erklärt hätten. Die nachträgliche Änderung der Bescheide hält er für ein übliches Verfahren.