Protokoll:

 

Nachdem Gemeindeamtsinspektor Kant anhand ausgehängter Pläne die Veränderungen, die sich gegenüber dem ersten Antrag ergeben haben, aufgezeigt hat, führt Bürgermeister Lauxtermann aus, dass die Gemeinde Zetel hierbei lediglich als Träger öffentlicher Belange beteiligt ist. Er verweist darauf, dass die Gemeinde Zetel im ersten Verfahren eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat. Vom Planungsbüro ist heute eine Synopse eingegangen, der die Abwägung der von der Gemeinde Zetel vorgebrachten Einwände zu entnehmen sind. Diese findet sich als Anlage zur Niederschrift.

Nach Auffassung des Landkreises Friesland ist der vorliegende Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig. Zahlreiche Fachbehörden wurden beteiligt. Bürgermeister Lauxtermann verdeutlicht, dass der vorgesehene Sandabbau in Bohlenbergerfeld seitens der Gemeinde Zetel nicht zu verhindern sein wird. Gleichwohl hat die Gemeinde Zetel die Möglichkeit, im Rahmen der Beteiligung erneut eine Stellungnahme abzugeben. Dazu sollten die Fraktionen beraten.

Beigeordneter Meyer ist sehr verärgert darüber, dass dieses Vorhaben von der Gemeinde Zetel letztendlich nicht zu verhindern sein wird, obwohl der Großteil des Rates der Gemeinde Zetel sich gegen den Sandabbau ausspricht. Er weist auf die bereits zahlreich in der Gemeinde vorhandenen Sandabbaubereiche hin, die heute alle eingezäunt sind. Mit der Ausweisung zusätzlicher Seen würd sich der Umfang eingezäunten Naturbereiches in Bohlenbergerfeld wesentlich vergrößern. Bedauerlich ist es nach seiner Auffassung auch, dass der vorgesehene Wanderweg um den neu entstehenden See sowie der Badestrand gestrichen wurden und erkundigt sich nach dem Grund. Er zeigt auf, dass hier zwei zusätzliche Abbauflächen genehmigt werden sollen und regt an, diese in Abschnitten zu genehmigen und die zweite Abbaufläche erst dann freizugeben, wenn der erste Bereich ausgebeutet ist. Möglicherweise wird sich in den Jahren eine Änderung der rechtlichen Vorgaben bzgl. des Bodenabbaus ergeben, die dann dazu führen könnte, einen weiteren Abbau zu verhindern. Dieser Vorschlag könnte nach Auffassung des Ausschussvorsitzenden Pauluschke ggf. in die Stellungnahme aufgenommen werden.

Auch Ratsmitglied Konrad zeigt sich sehr verärgert darüber, dass der Rat der Gemeinde Zetel keine Möglichkeit hat, den Sandabbau zu verhindern, obwohl er sich einvernehmlich dagegen ausspricht. Hier muss eine Möglichkeit gefunden werden, dem Sandabbau entgegen zu wirken. Er weiß, dass die Gemeinde Zetel kein Klagerecht hat, dies aber den Bürgern eingeräumt ist.

Ausschussvorsitzender Pauluschke verweist auf intensive Gespräche mit dem Landrat des Landkreises Friesland, aus denen hervorging, dass bereits die erste Gesamtplanung aus 2015 in juristischer Hinsicht bereits genehmigungsfähig gewesen wäre. Weitere Gespräche zwischen dem Landrat und dem Betreiber der Kiesgrube haben dazu geführt, dass als Entgegenkommen der jetzt vorliegende Kompromiss eingebracht wurde. Zwar wurde der Sandabbau in den neuen Planungen eingeschränkt, doch kann sich die Gemeinde Zetel damit nach wie vor nicht einverstanden erklären. Leider kann die Gemeinde Zetel jedoch zu dem vorliegenden Antrag lediglich Stellung nehmen, die Genehmigungsbehörde in diesem Verfahren ist der Landkreis Friesland.

Für die Ausführungen des Beigeordneten Meyer und des Ratsmitgliedes Konrad zeigt Bürgermeister Lauxtermann Verständnis, weist aber darauf hin, dass es fachlich und rechtlich nicht haltbar sein wird, sollte die Gemeinde Zetel versuchen, den Sandabbau zu verhindern. Diese Frage kann nicht auf dem politischen Weg entschieden werden, sondern obliegt ausschließlich dem Verwaltungshandeln. Es sind zahlreiche neue Fachgutachten eingebracht worden. Das Gesamtverfahren kann missbilligend zur Kenntnis genommen werden, wird aber abschließend nicht zu verhindern sein. Dem schließt sich Ausschussvorsitzender Pauluschke an und ergänzt, dass aufgrund bundes- und landesrechtlicher Vorschriften ein Recht auf Durchführung dieses Verfahrens besteht.

Auf den Einwand des Beigeordneten Meyer erläutert Erster Gemeinderat Hoinke, dass die für die Öffentlichkeit vorgesehene Einrichtung der Wanderwege und des Badestrandes nicht umgesetzt werden, weil diese sowohl von den Anliegern als auch von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt werden. Das Beispiel des Königssees in Astederfeld hat gezeigt, dass nicht genehmigte Nutzungen und Vandalismus nicht ausgeschlossen sind, wenn die Flächen öffentlich zugänglich sind. Er regt an, dieses nochmals in den Fraktionen zu beraten, dabei aber den Anwohnerwillen zu berücksichtigen.

Da keine Möglichkeit zu sehen ist, dieses Verfahren politisch zu unterbinden, überlegt Ratsmitglied Konrad, ob eine Eingabe auf Landesebene zielführend sein könnte. Dem widerspricht Ausschussvorsitzender Pauluschke und sieht derzeit keine Möglichkeit, auf dieser Ebene Hilfe zu erhalten.

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke unterbricht sodann die Sitzung, um den Zuhörern die Möglichkeit zu geben, sich an der Diskussion zu beteiligen.

 

Aus dem Zuschauerbereich wird geäußert, dass sich die Flächen des Sandabbaus in einem Wasserschutzgebiet befinden. Jeglicher Rückbau der Deckschichten ist zum Schutz des Nahrungsmittels "Wasser" zu unterbinden.

Östlich des Sees 2 soll eine Kompensationsfläche gestaltet werden, um den Eingriff im Bereich Bäume und Wallhecken ausgleichen zu können. Rechnerisch werden die zu ersetzenden Werteinheiten eingehalten. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Kompensationsfläche der gesamten Wasserfläche entspricht.

Ausschussvorsitzender Pauluschke macht nochmals deutlich, dass der Kreisverwaltung bekannt ist, dass die überwiegende Mehrheit des Kreistages den Sandabbau ablehnt. Würden innerhalb der Kreisverwaltung Ansatzpunkte bekanntwerden, die zu dem Ausschluss des Bodenabbaus führen könnten, würde dieses Vorhaben vom Landkreis Friesland gestoppt werden. Dieses ist jedoch nicht der Fall.

Auf einen Einwand aus dem Publikum erläutert Erster Gemeinderat Hoinke, dass die Kompensationsfläche die erforderlich wurde, um naturschutzrechtliche Eingriffe im Zusammenhang mit dem Radwegebau entlang der Kreisstraße zu kompensieren und zwischenzeitlich verkauft wurde, in doppelter Größe andersorten ausgeglichen werden wird. Die Lage der neuen Fläche ist noch nicht bekannt.

Aus dem Zuschauerraum wird gerügt, dass Lärm, der sich über Wasser ausbreitet, anders zu beurteilen ist, als solcher, der über Land geht. So sind jenseits des jetzigen Abbaubereiches Personen des nachts gut zu hören, die dort feiern. Die Errichtung eines Turmes würde dieses Problem noch potenzieren.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Pauluschke die Sitzung wieder aufgenommen hat, appelliert Beigeordneter Müller an die Fraktionen, alles zu tun, um weitere Zäune um Abbaustätten in Bohlenbergerfeld zu verhindern und stattdessen auf Wälle zu setzen. Ihn beunruhigt jedoch der nicht kontrollierbare Wasserstand. Zwar wird entsprechend der Gutachten kein Problem zu erwarten sein, doch fragt er sich, was zu tun sei, wenn der Wasserstand abfällt. Hierzu ist, wie Bürgermeister Lauxtermann deutlich macht, auf die Ausführungen der Fachbehörden zu vertrauen. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass auch das Wasserwerk Kleinhorsten als Einrichtung der GEW beteiligt wurde. Dort wurden keine Bedenken geäußert. Wären Bedenken bzgl. des Wasserstandes aufgetreten, würden diese so schwer wiegen, dass das Verfahren eingestellt werden könnte. Auch Ratsmitglied Schimmelpenning sieht die Behörden in der Pflicht, diesen zu kontrollieren. Dabei ist aber wie auch er ausführt, auf die vorliegenden Gutachten zu vertrauen.

Ratsmitglied Konrad wiederholt seine Ausführung, auf politischer Landesebene, ggf. über die Ministerien, an dieses Problem heran zu gehen und Ausnahmeregelungen zu prüfen. In jedem Falle sollten die Anregungen, die soeben aus der Bevölkerung aufgetreten sind, im Rahmen einer Stellungnahme weitergegeben werden.

Ausschussvorsitzender Pauluschke warnt davor, seitens der Bürger  leichtsinnig den Klageweg einzuschreiten. Nach seiner Auffassung ist im vorliegenden Fall ersichtlich, dass das Verfahren rechtlich einwandfrei abläuft und juristisch eindeutig umzusetzen sein wird. In dem Falle wären Klagen erfolglos und würden zu Kosten führen. Dem stimmt  Bürgermeister Lauxtermann zu und regt an, dass die Bürger sich, soweit nicht bereits geschehen, im Verfahren äußern.

Da der Sandabbau wohl nicht zu verhindern sein wird, ist Ratsmitglied Schimmelpenning der Auffassung, dass in dem Falle für die Gemeinde Zetel das Beste aus dem Geschehen herauszuholen sein wird.

Stellv. Bürgermeister Gburreck regt ebenfalls an, dass die Bürger die Chance nutzen sollten, sich im jetzt neuaufgestellten Verfahren zu dem beabsichtigten Sandabbau zu äußern. Zudem sollte dem Landkreis mitgeteilt werden, dass der Rat der Gemeinde Zetel in seiner Gesamtheit das vorliegende Verfahren ebenso ablehnt wie der Kreistag.

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke stellt fest, dass die Herstellung eines Gewässers nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes ablehnend zur Kenntnis genommen wird und dem Verwaltungsausschuss empfohlen wird, eine ablehnende Stellungnahme zu beschließen. Diesem schließt  sich der Umwelt- und Planungsausschuss einmütig an.