Protokoll:

 

Erster Gemeinderat Hoinke erläutert den Landschaftsrahmenplan, der auf den Vorschriften des §10 Bundesnaturschutzgesetzes und § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz die zentrale Naturschutzfachplanung in Niedersachsen bildet. Die Planaussagen basieren auf einer Erfassung und Bewertung der Schutzgüterbiotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima und Luft.

Dazu gehören die Auswertungen vorhandener Daten, die Luftbildauswertung und die gründliche Kartierung im Gelände. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass eine Erfassung des "Ist-Zustandes" erfolgt ist.

Wichtigster Bestandteil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüterarten und Biotope sowie für das Landschaftsbild ist die flächendeckende Biotoptypenkartierung. Für alle Schutzgüter erfolgt eine differenzierte mehrstufige Bewertung des Plangebietes. Daraus wird ein Zielkonzept entwickelt.

Dieses Zielkonzept ist Arbeitsgrundlage für die Schutzgebietsausweisung, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenhilfsmaßnahmen, Maßnahmen von Nutzergruppen und anderer Fachverwaltung sowie für die Raumordnung und die Bauleitplanung der Kommunen.

 

Seitens der Verwaltung wurde geprüft, ob Konflikte in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Zetel zu erwarten sind. Solche ist derzeit nicht erkennbar, trotzdem sollen die Vorranggebiete für Wohnbebauung im Zielkonzept entsprechend der Vorgaben der Flächennutzungspläne berücksichtigt werden.

 

Die Interessen der Landwirtschaft könnten durch Ausweisung durch Gebieten zum Erhalt und Entwicklung der Landschaft, des Landschaftsbildes oder der Flora/Fauna betroffen sein. Hierzu hat der Kreislandvolkverband Friesland bereits umfangreich Stellung genommen. Als Fachbehörde ist der Kreislandvolkverband in dem Fall geeigneter, die Interessen der Landwirtschaft zu vertreten. Daher wird eine Stellungnahme der Gemeinde Zetel hinsichtlich der landwirtschaftlichen Interessen entbehrlich sein. Bürgermeister Lauxtermann bestärkt, es sei zum Ausdruck zu bringen, dass die Ausweisungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zetel im Bestand komplett berücksichtigt und nicht angetastet werden.

Ratsmitglied Eilers regt an, dass die Gemeinde Zetel sich der Stellungnahme des Kreislandvolkverbandes anschließen und den Ausführungen damit ein größeres Gewicht verleihen sollte.

Auf Anregung des Ausschussvorsitzenden Pauluschke wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Stellungnahme vorgelegt werden.

(Ein Entwurf der Stellungnahme liegt der Niederschrift als Anlage bei.)

 

Diesem Verfahren schließt sich der Umwelt- und Planungsausschuss einstimmig an.