Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag: 

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die von den Bürgerinnen und Bürgern nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zur Drucksache 005/2016 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 112 „Ferienhausgebiet Fuhrenkamp“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils mit Umweltbericht und Grünordnungsplan als Satzung.

 

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegenden Abwägungsvorschläge und erläutert im Besonderen die Eingaben des Landkreises Friesland. Der Landkreis hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Bauleitplanung, kann jedoch nicht erkennen, wie die Erschließung des Ferienhausgebietes über die unbefestigte Grenzstraße erfolgen soll. Gemeindeamtsinspektor Kant erklärt, dass der Landkreis somit grundsätzlich keine Einwände hat. Der Ausbau der Grenzstraße wird im Zuge der Tiefbauplanung abzustimmen sein.

Nach Auffassung der Forstverwaltung sind die Abstände der zu errichtenden Ferienhäuser zum Waldsaum zu gering. Der geforderte Mindestabstand von 150 Metern kann für einen Siedlungsbau nicht zielführend sein. Dieser Abstand wäre angemessen, wenn durch Einzelmaßnahmen das Landschaftsbild gestört werden würde. Entsprechend wird ein Mindestabstand von einer Baumlänge zwischen Waldrand und Bebauung gefordert. Dieser Abstand wird insgesamt eingehalten. Sodann werden die notwendigen Kompensationsmaßnahmen, die erforderlich werden, weil ein Teil des Waldbestandes dem Siedlungsbereich weichen muss, von ihm erläutert.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad erläutert Gemeindeamtsinspektor Kant, dass die Kompensation in einer Größenordnung von 3770 qm auf Vorschlag der Landesforstbehörde in Form einer Bewaldung in der Maßnahme "Ersatzpflanzung Wittmunder Wald Nord" erfolgen wird. Eine ortsnahe Kompensation wird, wie bereits erläutert, auf Vorschlag der Forstverwaltung nicht in Erwägung gezogen, weil es mehr Sinn macht, mehrere kleine Kompensationsmaßnahmen zusammenzufassen, um in größerem Ausmaß neuen Wald zu schaffen. Dieses wird im Bereich Wittmunder Wald erfolgen.

Der Landkreis Friesland fordert den Einbau eines Fettabscheiders für die Abwasser aus Gastronomiebetrieben. Ratsmitglied Konrad möchte wissen, ob vorgesehen ist, einen Gastronomiebetrieb zu errichten. Dazu erläutert Gemeindeamtsinspektor Kant, dass nicht beabsichtigt ist, ein Restaurant dort zu betreiben, es jedoch nicht auszuschließen ist, dass ein Kiosk mit Frittierbetrieb betrieben wird.

Ratsmitglied Konrad weiß, dass die Beschilderung zur Ausweisung der Trinkwasserschutzzone kein Gegenstand der Bauleitplanung ist, doch sollten diese Schilder trotzdem zeitnah aufgestellt werden. Gemeindeamtsinspektor Kant sagt zu, diese Eingabe an das Ordnungsamt als zuständige Fachabteilung weiterzuleiten.