Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgen Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 006/2016 dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 113 „Graf-Anton-Günther-Straße“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.

 

 


Protokoll:

 

Zu den Abwägungen, die allen Ratsmitgliedern vorliegen, führt Gemeindeamtsinspektor Kant aus, dass keine wesentlichen Einwände eingegangen sind. Auf den Einwand des Gemeindekirchenrates Neuenburg hat der Investor zugesichert, dass vorgesehene Bauvorhaben rechtzeitig während eines Ortstermins vorzustellen und auch deutlich zu machen, in welchem Umfang Flächen während der Bauphase in Anspruch genommen werden könnten. Die Inanspruchnahme von Zufahrten oder Parkplätzen der Kirchengemeinde ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich während der Phasen des Be- und Entladens kann es zu Beeinträchtigungen kommen. Der Investor ist bestrebt, mit der Kirchengemeinde Einigung zu erzielen.

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Konrad ergänzt Gemeindeamtsinspektor Kant, dass der Forderung der Denkmalspflege, die Fläche im Vorfeld archäologisch zu untersuchen, in der Form nachgekommen wird, dass vor Beginn des Bauvorhabens ein Graben geöffnet wird, um sich von dem Bodenaufbau und ggf. Fundstücken zu überzeugen. Im Übrigen werden die Hinweise, sollten während der Bauphase Funde gemacht werden, beachtet werden.

Die Beweissicherung, wie sie die Kirchengemeinde vorschlägt, ist nach Ausführung von Bürgermeister Lauxtermann nicht Bestandteil der Bauleitplanung. Diese ist im Rahmen der Bauphase abzuwickeln. Die Zuständigkeit liegt bei der ausführenden Firma bzw. dem Investor.