Protokoll:

 

Gemeindekämmerer Oetken erläutert anhand einer Powerpointpräsentation einzelne Änderungen im Haushalt 2016. Er stellt im Anschluss daran die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt dar. Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Teil einen Überschuss von 10.200 € aus. Der außerordentliche Bereich weist einen geplanten Überschuss von 45.600 € aus. Insgesamt ergibt sich im Ergebnishaushalt somit ein planerischer Überschuss von 55.800 €.

 

Weiterhin erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit ein Plus von 1.127.000 € ausweist. Im Bereich der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit weist der Finanzhaushalt einen Fehlbetrag von 1.505.900 € aus. Darin sind nicht die Haushaltsreste berücksichtigt. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2016 114.100 €. Insgesamt ergibt sich eine Differenz bei den liquiden Mitteln im Finanzhaushalt von -493.000 €. Durch die derzeit hohen liquiden Mittel ist diese Differenz jedoch ausreichend gedeckt.

 

Im weiteren Verlauf erklärt Gemeindeamtmann Röben die Haushaltsgrundsätze Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit.

 

Diese Vermerke dienen der flexiblen Ausführung des Haushaltsplanes. Insbesondere die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb eines Budgets ist ein wichtiges Instrument bei der Bewirtschaftung des Haushalts. Somit werden den Personalaufwendungen innerhalb der Teilhaushalte in einem Deckungskreis zusammengefasst. Ebenso werden die Ermächtigungen für die bauliche Unterhaltung in ein Budget zusammengezogen. Weitere Budgets für die Produkte Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsservice, Finanzverwaltung sind ebenfalls im Haushalt festgelegt. Eine vollständige Auflistung aller Budgets wird dem Haushaltsplan ordnungsgemäß beigefügt.

Im Bereich der Übertragbarkeit werden die Budgets der Grundschulen sowie der Feuerwehr mit einem Vermerk versehen. Damit stehen die in einem Jahr nicht verbrauchten Mittel auch im folgenden Jahr zur Verfügung. Im Budget der Feuerwehr werden die Mittel zu 50 % übertragen.

 

Im Anschluss gibt Gemeindeamtmann Röben einen kurzen Überblick zu bevorstehenden Umsetzungen von gesetzlichen Anforderungen im Haushaltsrecht. Demnach müssen Ziele und Kennzahlen im doppischen Haushalt enthalten und umgesetzt sein. Bei einer Überprüfung des Landesrechnungshofes im vergangenen Jahr wurde dieses im Haushalt der Gemeinde Zetel bemängelt. Daher gibt Gemeindeamtmann Röben zu Bedenken, dass in 2016 zusammen mit der Politik versuchen werden soll, in einigen Bereichen Ziele zu formulieren und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung zu finden. In einem Berichtswesen oder Controlling kann dann über die Zielerreichung auch unterjährig im Ausschuss berichtet werden. Abschließend erläutert Gemeindeamtmann Röben noch einige Beispiele von anderen Gemeinden und Städten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Brauers erklärt Gemeindeamtmann Röben, dass in diesem Jahr keine Leistungen des Bauhofes für Investitionen eingeplant wurden und deshalb auch keine Werte in der Übersicht „aktivierte Eigenleistungen“ stehen. Sollte der Bauhof im investiven Bereich tätig werden, würde diese Leistung selbstverständlich aktiviert.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Weitergabe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan an den Verwaltungssausschuss und Rat.

 

Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.