Sitzung: 22.02.2016 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Protokoll:
Gemeindekämmerer
Oetken erläutert anhand einer Powerpointpräsentation einzelne Änderungen im
Haushalt 2016. Er stellt im Anschluss daran die Auswirkungen auf den
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt dar. Der Ergebnishaushalt weist im
ordentlichen Teil einen Überschuss von 10.200 € aus. Der außerordentliche
Bereich weist einen geplanten Überschuss von 45.600 € aus. Insgesamt ergibt
sich im Ergebnishaushalt somit ein planerischer Überschuss von 55.800 €.
Weiterhin
erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im Bereich der
Verwaltungstätigkeit ein Plus von 1.127.000 € ausweist. Im Bereich der
Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit weist der Finanzhaushalt einen
Fehlbetrag von 1.505.900 € aus. Darin sind nicht die Haushaltsreste
berücksichtigt. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr
2016 114.100 €. Insgesamt ergibt sich eine Differenz bei den liquiden Mitteln
im Finanzhaushalt von -493.000 €. Durch die derzeit hohen liquiden Mittel ist
diese Differenz jedoch ausreichend gedeckt.
Im
weiteren Verlauf erklärt Gemeindeamtmann Röben die Haushaltsgrundsätze
Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit.
Diese
Vermerke dienen der flexiblen Ausführung des Haushaltsplanes. Insbesondere die
gegenseitige Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb eines Budgets ist ein
wichtiges Instrument bei der Bewirtschaftung des Haushalts. Somit werden den
Personalaufwendungen innerhalb der Teilhaushalte in einem Deckungskreis
zusammengefasst. Ebenso werden die Ermächtigungen für die bauliche Unterhaltung
in ein Budget zusammengezogen. Weitere Budgets für die Produkte
Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsservice, Finanzverwaltung sind
ebenfalls im Haushalt festgelegt. Eine vollständige Auflistung aller Budgets
wird dem Haushaltsplan ordnungsgemäß beigefügt.
Im
Bereich der Übertragbarkeit werden die Budgets der Grundschulen sowie der
Feuerwehr mit einem Vermerk versehen. Damit stehen die in einem Jahr nicht
verbrauchten Mittel auch im folgenden Jahr zur Verfügung. Im Budget der
Feuerwehr werden die Mittel zu 50 % übertragen.
Im
Anschluss gibt Gemeindeamtmann Röben einen kurzen Überblick zu bevorstehenden
Umsetzungen von gesetzlichen Anforderungen im Haushaltsrecht. Demnach müssen
Ziele und Kennzahlen im doppischen Haushalt enthalten und umgesetzt sein. Bei
einer Überprüfung des Landesrechnungshofes im vergangenen Jahr wurde dieses im
Haushalt der Gemeinde Zetel bemängelt. Daher gibt Gemeindeamtmann Röben zu
Bedenken, dass in 2016 zusammen mit der Politik versuchen werden soll, in
einigen Bereichen Ziele zu formulieren und Kennzahlen zur Messung der
Zielerreichung zu finden. In einem Berichtswesen oder Controlling kann dann
über die Zielerreichung auch unterjährig im Ausschuss berichtet werden.
Abschließend erläutert Gemeindeamtmann Röben noch einige Beispiele von anderen
Gemeinden und Städten.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Brauers erklärt Gemeindeamtmann Röben, dass in
diesem Jahr keine Leistungen des Bauhofes für Investitionen eingeplant wurden
und deshalb auch keine Werte in der Übersicht „aktivierte Eigenleistungen“
stehen. Sollte der Bauhof im investiven Bereich tätig werden, würde diese
Leistung selbstverständlich aktiviert.
Der
Ausschuss beschließt einstimmig die Weitergabe der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan und Stellenplan an den Verwaltungssausschuss und Rat.
Die
Präsentation liegt der Niederschrift bei.