Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die von den Bürgerinnen und Bürgern nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zur Drucksache 005/2016 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 112 „Ferienhausgebiet Fuhrenkamp“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und Grünordnungsplan als Satzung.