Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur Drucksache 006/2016 dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 113 „Graf-Anton-Günther-Straße“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.