Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst sodann bei 2 Enthaltungen nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stimmt dem Antrag auf Änderung der "Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlamentes der Gemeinde Zetel" und der "Satzung des Jugendparlamentes in der Gemeinde Zetel" zu. Die Regelung des § 1 Ziffer 5 der Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlamentes bleibt jedoch unverändert.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert den vorliegenden Antrag des Jugendparlamentes Zetel. Er teilt mit, dass sich der Verwaltungsausschuss den Änderungsvorschlägen anschließen konnte, jedoch die Regelung des § 1 Ziffer 5, der das Nachrücken eines Mitgliedes bei Wegzug aus der Gemeinde regelt, unverändert bleiben soll. Zwar handelt es sich, wie er verdeutlicht, bei dem Jugendparlamenten nicht um ein verfassungsrechtliches Organ, doch sollen hier im Wesentlichen die gleichen Grundsätze Anwendung finden, wie sie nach dem Kommunalverfassungsgesetz gegeben sind. Das würde aber bedeuten, dass mit dem Wegzug aus der Gemeinde auch der Sitz verloren geht. Hierüber kann nur im Einzelfall anders entschieden werden, wenn z. B. in der Gemeinde Zetel ein Zweitwohnsitz verbleibt.

Ratsmitglied Konrad begrüßt es, dass die Jugend aufgerufen ist, das Gemeinwesen in Zetel mit zu gestalten. Die Einrichtung des Jugendparlamentes sieht er sehr positiv, fragt sich aber, ob es sinnvoll ist, das Wahlalter herunter zu setzen. In dem vom Jugendparlament vorgeschlagenen Wahlalter werden Kinder angesprochen, die die Punkte Gemeinwohl und Werte und Normen noch nicht erkennen können. Der Vergleich mit umliegenden Gemeinden zeigt, dass das Wahlalter in Friedeburg auf 12 Jahre und in der Stadt Wilhelmshaven ab der 5. Klasse besteht. In dem Alter ist zu unterstellen, dass die Jugendlichen die Situation anders beurteilen können. Im Übrigen würde er eine gemeinsame Sitzung des Jugendparlamentes und des Sozialausschusses im Jugendzentrum "Steps" begrüßen.