Protokoll:

 

  1. Ratsmitglied Konrad teilt mit, dass nach seiner Kenntnis aufgrund der geringen Straßenbreite nicht beabsichtigt ist, beim Baugebiet "Lammers Kamp" seitens der Gemeinde Zetel Bäume zu pflanzen. Er erkundigt sich, ob die Eigentümer verpflichtet sind, auf deren Hausgrundstücke Bäume zu setzen. Bürgermeister Lauxtermann antwortet, dass die Bauleitplanung abgeschlossen ist und geprüft werden muss, ob es hier Regelungen gibt. Verpflichtende Maßnahmen können nicht durchgesetzt werden, soweit sie nicht im Bebauungsplan festgeschrieben sind. Ratsmitglied Konrad weist auf andere Bebauungspläne hin, in denen umfangreiche örtliche Bauvorschriften, die Baustruktur, die Fassadenfarbe, die Dachkonstruktion und ähnliches festsetzen, sodass es auch möglich sein müsste, Baumpflanzungen zu fordern. Bürgermeister Lauxtermann begegnet, dass die Satzung zum Bebauung mit breiter Mehrheit beschlossen wurde und daher inhaltlich hätte bekannt sein sollen. Abschließend fasst Ratsvorsitzender Pauluschke zusammen, dass es nachträglich rechtlich nicht möglich ist, die Grundstückseigentümer zum a
  2. Anpflanzen von Bäumen zu verpflichten. Er regt aber an, über die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Anpflanzung von Bäumen im Baugebiet "Lammers Kamp" nachzudenken.

 

(Anmerkung zum Protokoll: Nach Ziffer 6.2 der textlichen Festsetzungen sind je angefangener 400 qm Grundstücksfläche auf den jeweiligen Grundstücken mindestens ein hochstämmiger standortgerechter heimischer Laubbaum oder ein Obstbaum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 12-14 cm, Obstbäume 8-10 cm aufweisen. Abgängige Gehölze sind zu ersetzen. 

 

 

 

Ratsvorsitzender Pauluschke unterbricht die Sitzung zur Durchführung der Einwohnerfragestunde.