Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung  des Bebauungsplanes Nr. 115 „An der Horster Straße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

 

Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller. Mit dem Antragsteller ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.

 

Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird dieser im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wird verzichtet.

 

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

 


Protokoll:

 

Dipl. Ing. Winter erläutert anhand von Planzeichnungen die vorgesehene Bauleitplanung.

Die Wallhecke, die im nordöstlichen Bereich an den Planbereich grenzt, soll grundsätzlich erhalten bleiben. Sobald das Gebiet eingemessen ist, wird deren Verlauf genau festgestellt, so dass dann auch die detaillierte Bewertung und Gestaltung des Planbereichs möglich ist, um die Hecke im Bestand zu schützen.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad ergänzt er, dass die Wallhecke, die über das Naturschutzgesetz einen besonderen Schutzstatus genießt, bis zu 50 % der Wertigkeit einbüßt, wenn die Bebauung zu nahe heranrückt.

Ausschussvorsitzender Pauluschke macht deutlich, dass es einmütiger Wunsch im Umwelt- und Planungsausschuss ist, die Wallhecke zu erhalten. Er fordert, diese Forderung bei der Ausarbeitung des ersten Entwurfes zur Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Den möglichen Zuschnitt der Grundstücke und deren Lage zur Wallhecke zeigt Dipl.Ing Winter dann auf Anfrage des Ratsmitgliedes Keller in einer weiteren Planzeichnung auf.

Ratsmitglied Keller schlägt vor, die Wallhecke nicht in das Plangebiet aufzunehmen, sondern den Planbereich nur bis an den Schutzbereich heranzuführen.

Bezüglich der Grundstückzuschnitte und der Anzahl der zu auszuweisenden Bauplätze weist Dipl. Ing. Winter daraufhin, dass ein berechtigtes Interesse des Investors besteht, diesen Bereich wirtschaftlich umsetzen zu können. Grundsätzlich wird vom Investor die Errichtung von Doppelhäusern gewünscht. Auch Ausschussvorsitzender Pauluschke vertritt die Auffassung, dass die Baugrenzen so zu verschieben sind, dass die Hecke in der gesamten Struktur erhalten bleiben kann. Dipl. Ing. Winter weist aus, dass dadurch eine geringe Bautiefe entsteht. Angestrebt werden Grundstücke zur Größe von 600 - 650 qm, auf denen Einzel- oder ein Doppelhäuser errichtet werden können. Insgesamt hat der Planbereich eine Größe von 0,7 ha. Soweit ihm bekannt ist, sollen die Hausgrundstücke zum Verkauf angeboten werden, wie er auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers mitteilt.

Ausschussvorsitzender Pauluschke erkundigt sich nach der Erschließung. Bürgermeister Lauxtermann und Gemeindeamtsinspektor Kant führen dazu aus, dass es sich bei der Erschließung um eine Privatstraße handelt, die auch nicht in das öffentliche Verkehrswegenetz übernommen werden soll. Die Kosten für den Ausbau hat der Investor selbst zu tragen. Dipl. Ing. Winter bestätigt, dass dieses im Zuge der Bauleitplanung über die Ausweisung von sogenannte "Geh-, Fahr- und Leitungsrechten“ oder als "Privatstraße" deutlich gemacht werden kann.