Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung  der Bebauungspläne Nr. 116 „Klein Schweinebrück", Nr. 117 „Bereich zwischen Birkenweg und An der Eiche“ und Nr. 118 „Astede“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Bebauungspläne werden als sog. einfache Bebauungspläne nach § 9 BauGB aufgestellt. Es werden ausschließlich die Baugrenzen festgesetzt.

 

Als Bebauungspläne der Innenentwicklung werden diese im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt die vorgesehene Bauleitplanung der Innenentwicklung anhand von Planzeichnungen vor. Im Ortsteil Zetel ist die Überplanung von 2 Siedlungsbereichen, in Neuenburg eines Siedlungsbereichs angedacht. In allen Planbereichen finden sich sehr tiefe Grundstücke mit großem Gartenbereich. Die großen Gärten dienten früher der Selbstversorgung, werden heute aber in dieser Form nicht mehr genutzt und sind für die Eigentümer hinsichtlich der Pflege eher unattraktiv. Die vorgestellten Bereiche sind derzeit nicht überplant, sodass mögliche Bebauungen nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) als sogenannte "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" beurteilen. Danach dürfen bauliche Anlagen nur so errichtet und gestaltet werden, dass sie sich in die vorhandene Bebauung einfügen. In allen drei Planbereichen ist eine einzeilige Bebauung entlang den Gemeindestraßen vorhanden. Eine rückwertige Bebauung ist nicht zu finden. Ein Neubau würde somit als Fremdkörper auffallen, sich nicht in die Umgebung einfügen und wäre damit nicht genehmigungsfähig. Daher sollen diese Bereiche mit einem sogenannten einfachen Bebauungsplan belegt werden, der lediglich den Geltungsbereich absteckt. Der gesamte eingefasste Bereich soll als Bauland ausgewiesen werden. Anders als bei den üblicherweise aufzustellenden qualifizierten Bebauungsplänen wird hier bewusst auf die Festsetzung von Firsthöhen, Grundflächenzahlen, Erschließungsstraßen und anderen Vorgaben verzichtet. Danach wird grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, im inneren Bereich zu bauen, jedoch richtet sich die Beurteilung der baulichen Anlagen nach der vorhandenen Struktur in der Umgebung. Damit ist nach Auffassung von Gemeindeamtsinspektor Kant sichergestellt, dass sich die Neubauten in das Gesamtgefüge einpassen werden. Die Erschließung ist von den Eigentümern auf eigene Kosten über Einzelzufahrten zu regeln.

Ratsmitglied Keller erkundigt sich, ob damit die Ausweisung entsprechender Bebauungspläne in anderen Bereichen der Ortsteile ausgeschlossen ist. Dieses verneint Gemeindeamtsinspektor Kant und erläutert, dass zunächst die Areale herausgesucht und überplant werden, die sich hierfür am besten anbieten.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Konrad erläutert er sodann nochmals die Beurteilung einer Baumaßnahme nach § 34 des BauGB.

Ratsmitglied Eilers erkundigt sich, ob die Gemeinde bei der Gestaltung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen innerhalb der Planbereiche behilflich sein könnte. Dem widerspricht Gemeindeamtsinspektor Kant und erläutert, dass hier ein Baurecht geschaffen wird. Soweit der Eigentümer dieses Recht ausnutzt, kann auch erwartet werden, dass er die Anbindung der Baugrundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen regelt. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass die wirtschaftlichen Vorteile, die den Eigentümern durch die Ausweisung von Bauland entstehen, den möglichen Zusammenschluss verschiedener Eigentümer zur Ausweisung von Verkehrswegen begünstigen.

Stellv. Bürgermeister Gburreck regt an, auch den Bereich "Bley`s Patt" in Neuenburg zu überplanen.

Ratsmitglied Eilers regt an, den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 "Astede" durch eine zu verlegende Straße im nördlichen Bereich zu erschließen. Dafür wären Grundstückskaufe der Flächen des Landwirts Eilers notwendig. Bürgermeister Lauxtermann bietet an, ggf. mit dem Eigentümer das Gespräch zu suchen, jedoch liegt auch hier grundsätzlich das Interesse an der Erschließung bei den Eigentümern, so dass zunächst darauf abzustellen ist, dass diese auch die Erschließung regeln.

 

(Anmerkung zur Niederschrift: Der Bereich Bley`s Patt ist entgegen der Annahme während der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses nicht von dem Bebauungsplan Nr. 107 "Neuenburg Mitte" erfasst. Entlang der Lindenstraße finden sich ebenfalls sehr tiefe Grundstücke. Dieser Bereich soll daher ebenfalls einer Bauleitplanung zugefügt werden.)