Der Rat beschließt den Haushalt 2007 mit Stellenplan für den Kindergarten zetel des Diak. Werkes Zetel e.V. unter dem Vorbehalt, dass bezüglich des Zuschusses i.H.v. 47.100,- € für die Dachsanierung die Verwaltung beauftragt wird

a.         zu klären, mit welchem Betrag der Oberkirchenrat die Maßnahme bezuschusst,

b.        mit dem Oberkirchenrat die Möglichkeit einer dinglichen Sicherung zugunsten der Gemeinde Zetel zu klären.

Über den Zuschuss zur Dachsanierung soll dann noch mal im Sozialausschuss beraten und beschlossen werden.

 


Protokoll:

 

Ausschussvorsitzender Mondorf berichtet, dass in der CDU-Fraktion bezüglich des Zuschusses für die Dachsanierung Probleme gesehen werden, da das Gebäude nicht im Eigentum der Gemeinde Zetel steht. Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass das Gebäude dem Diak. Werk per Erbbaurechtsvertrag mit der ev.-luth. Kirche gehört.

 

Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass mit dem Oberkirchenrat geklärt werden muss, welche Sicherheiten die Gemeinde Zetel bei einer Gewährung eines Investitionskostenzuschusses erhält. Geklärt werden sollte, ob der Oberkirchenrat eine Zusicherung zum Fortbestand des Ev. Kindergartens unter kirchlicher Trägerschaft geben kann, für den fall, dass das Diak. Werk Zetel die Trägerschaft aufgibt oder bei einer anderen Nutzung des Gebäudes, der gemeinde die Investitionskosten erstattet werden.

 

Bürgermeister Lauxtermann betont das gute Verhältnis zwischen dem Diak. Werk Zetel und der Gemeinde. Die Gemeinde hat durch den bestehenden Vertrag auch entscheidende Mitspracherechte.

Ratsmitglied Bitter ergänzt, dass es politisch gewollt ist, im Kindergartenbereich auch ein kirchliches Angebot vorzuhalten.

 

Bürgermeister Lauxtermann macht den Vorschlag, dass der Zuschuss der Gemeinde zur Dachsanierung als Ansatz in dem Haushalt verbleibt, unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Oberkirchenrat abzuklären, in welcher Höhe der Oberkirchenrat die Maßnahme bezuschusst und ob eine dingliche Sicherung des Gemeindezuschusses zugunsten der Gemeinde erfolgen kann.

Nach Abklärung sollte der Sozialausschuss informiert und über den Zuschuss zur Dachsanierung nochmals beraten.

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass es nicht darum geht keinen Zuschuss zu gewähren, sondern nur um die Form der Absicherung.

 

Der Sozialausschuss schlägt einstimmig vor: