Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur dieser Beschlussvorlage dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Bereich zwischen Neuenburger Straße, Bohlenberger Straße, Kronshausen und Markthamm“ mit Planzeichnung und Begründung als Satzung.“