Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst bei einer Enthaltung nachfolgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Anlage zur dieser Beschlussvorlage dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 91 „Pickerei“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht als Satzung.“