Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung keine Anregungen oder Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplanes Nr. 31 „Hauptstraße/Bohlenberger Straße“ - Neuaufstellung nach § 10 Baugesetzbuch als Satzung.

 

 

 


Protokoll:

 

Ratsmitglied Konrad weiß, dass es in dem vorliegenden Tagesordnungspunkt um die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Offenlegung der Planunterlagen geht. Trotzdem erkundigt er sich, inwieweit die Anwohner in das Verfahren zur Neugestaltung der Hauptstraße eingebunden sind. Ausschussvorsitzender Pauluschke bestätigt, dass die Gestaltung der Hauptstraße zunächst kein Bestandteil der Bauleitplanung ist. Er erinnert daran, dass die Ausbauvarianten in der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses vorgestellt wurden. Die Umsetzung soll mit jedem Anwohner besprochen werden. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass dazu individuelle Gespräche mit allen Anliegern geführt werden. Eine Anliegerversammlung ist zunächst nicht vorgesehen. Die Gespräche sollen bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.10.22016 abgeschlossen sein. Bürgermeister Lauxtermann weist daraufhin, dass nach Abschluss der Gespräche die Beratungen zur Gestaltung der Hauptstraße direkt wieder im Verwaltungsausschuss erfolgen.

 

Gemeindeamtsinspektor Kant verweist auf die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse. Er fasst zusammen, dass die eingegangenen Anregungen und Bedenken in vielen Fällen die Ausbauplanung betrifft und die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt. Einzelne Träger öffentlicher Belange haben der Planung ausdrücklich zugestimmt. Andere Hinweise wurden übernommen oder führen nicht zu einer Änderung der Bauleitplanung.