Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss sodann einstimmig vor, die bereits während der Neubau- und Genehmigungsplanung in 2014 abgegebene Stellungnahme zu wiederholen.

Die westliche Verschwenkung der Trasse auf Höhe der Ortschaft Ellens soll unterbleiben. Die Hochspannungsleitung soll insgesamt parallel der bestehenden 220/kV/Leitung geführt werden, um die schützenswerte Marschlandschaft und die ausgewiesenen FFH-Gebiete nicht unnötig durch 2 sehr weit auseinanderliegende Trassenabschnitte zu belasten. Die beiden Leitungen sollen gleichsam als Einheit parallel durch die Marsch geführt werden. 

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant zeigt den Verlauf der vorgesehenen Hochspannungsleitung anhand einer Planzeichnung auf. Er macht insbesondere darauf aufmerksam, dass diese Leitung in Höhe der Siedlung Ellens westlich verschwenkt, während sie im weiteren Verlauf parallel zur bestehenden 220-kV-Leitung verlaufend in Höhe der Ortschaft Driefel östlich verschwenkt, um dann wieder parallel zur 220-kV-Leitung geführt zu werden. Mit den Verschwenkungen sollen die Abstände zu den Siedlungsbereichen erhöht werden. Die 220-kV-Leitung wird bestehen bleiben. Die Abstände zu Siedlungsbereichen sind, wie er auf Anfrage des Beigeordneten Meyer erwidert, rechtlich ausreichend. Gemeindeamtsinspektor Kant weist daraufhin, dass das Planfeststellungsverfahren für den Trassenverlauf der Hochspannungsleitung bereits in 2009 angestoßen wurde. Ursprünglich hat es die Firma E.ON angeregt. Das erste Planfeststellungsverfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt. Bei der jetzigen Vorstellung ist ein neues Planfeststellungverfahren der Fa. Tennet eingeleitet worden.

Beigeordneter Müller regt an, die Stellungnahme, die im früheren Planfeststellungsverfahren bereits abgegeben wurde, zu wiederholen. Gemeindeamtsinspektor Kant verliest daraufhin die Passagen der Stellungnahme vom 23.01.2014, die erneut geltend gemacht werden können. Bürgermeister Lauxtermann stimmt der Wiederholung dieser Stellungnahme zu.

Die Masten werden eine Höhe von 48-76 Metern aufweisen, wie Gemeindeamtsinspektor Kant ausführt. Es werden landschaftliche Flächen für die Errichtung der Masten zu nutzen sein. Ratsmitglied Eilers erkundigt sich, ob mit den Anliegern entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden. Gemeindeamtsinspektor Kant antwortet, dass während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rathaus zahlreiche Eigentümer die Pläne eingesehen haben. Dabei konnten sie feststellen, ob ihre Ländereien betroffen sind und wo die Masten ggfs. auf den Grundstücksflächen vorgesehen sind. Einwendungen wurden zumindest bei ihm nicht erhoben.