Protokoll:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Zetel auf Bepflanzung von Ackerrandstreifen wird vom Beigeordneten Meyer verlesen. Im Anschluss erläutert Ratsmitglied Konrad den Antrag auf Bepflanzung an der Gemeindestraße Driefeler Esch der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen".

 

Ratsmitglied Tebben warnt davor, die Gemeindestraße "Driefeler Esch" beidseitig zu bepflanzen und weist daraufhin, dass die Fahrbahn sehr schmal ist. Der Begegnungsverkehr muss gewährleistet sein. Dazu muss dieser auf die Bermen ausweichen können und darf nicht durch Bepflanzungen eingeengt werden. Er begrüßt die Anlegung von Blühstreifen, doch sollten diese sehr nahe an den Feldern angelegt werden, um nicht durch Fahrzeugverkehr zerstört zu werden.

Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass in dem Projekt zur Ausgestaltung von Ackerrandstreifen des Kreislandvolkverbandes Friesland/Wesermarsch auch Landwirte, Imker und Jäger eingebunden waren. Die Anlegung eines Blühstreifens direkt am Straßenkörper ist nicht zielführend. Er weiß, dass ein gewisser Abstand zum Straßenkörper eingehalten werden muss. Die Erkenntnisse, die in der Arbeitsgruppe gewonnen wurden, sind allen beteiligten Gemeineden bekannt und werden berücksichtigt. Er schlägt vor, die Anlegung von Blühstreifen nicht nur auf die Wegestreifen zu reduzieren, sondern sie auf alle geeigneten öffentliche Plätze in der Gemeinde Zetel auszuweiten. Es soll daher kurzfristig geprüft werden, welche Flächen, z. B. am Markthamm, am Freibad oder in Randbereichen der Siedlung, noch geeignet sind. Er verweist auf die Stadt Schortens, die derartige Flächen bereits in das Blühstreifenprogramm aufgenommen hat und kündigt an, bei der Bingo-Stiftung einen Antrag auf Förderung zu stellen. Grundsätzlich ist eine Förderung von bis zu 85 % möglich. Die Erfahrungen, die in diesem Jahr durch die erstmalige Anlage von zwei Blühstreifen in Driefel und Bohlenberge gewonnen werden konnten, sind grundsätzlich positiv und sollen bei der Umsetzung weiterer Blühstreifenprogramme genutzt werden. Er schlägt vor, zunächst ein Kataster zu erstellen, um anhand der Vergleiche der Flurkarten mit Luftbildaufnahmen feststellen zu können, wo Überschreitungen der Grenzen durch landwirtschaftliche Nutzung gegeben sind. Nach seiner Auffassung ist dieses in Driefel nicht der Fall, jedoch im Bereich des Zeteler Esches nicht auszuschließen. Die Zuständigkeit für die Ermittlung der missbräuchlichen Randbereiche wird im Ordnungsamt liegen. Gegebenenfalls werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Zu dem Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" teilt Erster Gemeinderat Hoinke mit, dass die Untere Naturschutzbehörde die Bepflanzung des Driefeler Esches auch mit halbwüchsigen Pflanzen kritisch sieht. Der Esch war in seiner ursprünglichen Form stets von Bepflanzung frei. Die Errichtung einer Baumreihe ist bereits als Kompromiss zu verstehen. Die Ergänzung mit zusätzlichen halbwüchsigen Pflanzen würde das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Ausschussvorsitzender Pauluschke fasst das bisherige Ergebnis zusammen und führt aus, dass die missbräuchlich genutzten Streifen, die im öffentlichen Eigentum stehen, zurückgeholt werden sollen. Sodann ist zu entscheiden, ob diese Streifen einem Blühstreifenkonzept oder der Bepflanzung mit kleinerem Bewuchs zugeführt werden sollen.

Einen Missbrauch auf dem Driefeler Esch sieht Ratsmitglied Konrad heute nicht mehr. Anders als vor 2 Jahren, als dort die ersten Bäume im Zuge des Alleenkatasters gepflanzt wurden und dabei die Überschreitung der Ackergrenzen deutlich wurde, werden diese heute eingehalten. Die Bepflanzung sowohl mit Bäumen als auch möglicherweise mit halbwüchsigen Pflanzen ist von der Landwirtschaft nicht gern gesehen. Hier sind Kompromisse zu suchen.

Ratsmitglied Tebben weist darauf hin, dass die Verkehrszählung auf der Straße "Driefeler Esch" während der Urlaubszeit stattgefunden hat und so kein Maßstab für die tatsächliche Nutzung dieser Straße darstellen kann. Er weiß, dass während der Morgen- und späten Nachmittagszeiten im Zuge des Berufsverkehrs die Straße stark frequentiert wird und Begegnungsverkehr dazu führt, dass beide Fahrzeuge auf die Bermen ausweichen müssen. Die Nutzung dieses Weges als Durchgangsstraße führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung und vorzeitigem Verscheiß der Fahrbahn. Kostenpflichtig bleiben jedoch die Anlieger.

Ratsmitglied Eilers macht deutlich, dass die widerrechtliche Nutzung öffentlicher Flächen für landwirtschaftliche Zwecke nicht hinnehmbar ist. Er erkundigt sich, ob eine derartige missbräuchliche Nutzung bekannt ist. Dazu kann Ausschussvorsitzender Pauluschke mitteilen, dass dieses im Bereich des Freibades der Fall gewesen ist. Dort ist nicht nur die Ansaat ausgedehnt, sondern sogar ein Entwässerungsgraben zugeschüttet worden. Er weist aber auch daraufhin, dass hieran in der Regel nicht die Landwirte beteiligt sind, sondern die Schuld die Lohnunternehmer trifft. Die Gestaltung eines Ackerrandstreifens mit standortüblichen Pflanzen sollte nach Auffassung des Ratsmitgliedes Eilers gefördert werden, ist aber nicht mit einem Blühstreifen zu verwechseln, welcher jährlich neu anzusäen wäre. Die Mindestbreite sollte in beiden Fällen 6 Meter betragen. Die Breite eines Blühstreifens von einem Meter, wie auf der Testfläche in Driefel, ist definitiv zu klein. Er erinnert, dass im Rahmen der Flurbereinigung gemeindeeigene Flächen gebildet wurden, die als Windstreifen dienen. Diese sind seit der Flurbereinigung nicht wieder gepflegt oder gestaltet worden. Die gestalteten Ackerstreifen müssen regelmäßig gepflegt werden. Bei der Wahl der Flächen ist unbedingt zu berücksichtigen, dass Ausweichverkehr gefahrlos möglich sein kann.

Bürgermeister Lauxtermann macht deutlich, dass zunächst festzustellen ist, ob öffentlich Flächen widerrechtlich für landwirtschaftliche Zwecke in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Größe dieser Flächen bekannt ist, kann beurteilt werden, ob die Bepflanzungen wie beantragt vorgenommen werden könnten. Zusätzlich sind die Flächen zu eruieren, die, wie Erster Gemeinderat Hoinke vorgetragen hat, ergänzend für die Pflanzaktion verwendet werden sollten. Insgesamt sind zudem die Kosten zu ermitteln. Bürgermeister Lauxtermann weist bereits jetzt daraufhin, dass die Umsetzung mit dem vorhandenen Personalbestand nicht durchführbar ist. Hierzu wären Aufträge zu vergeben und entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen.

In dem Antrag der SPD-Fraktion wird zudem angeregt, die entstehenden Blühstreifen den Kompensationsflächen zuzuführen. Dieses missfällt Ratsmitglied Konrad. Dem hält jedoch Bürgermeister Lauxtermann entgegen, dass die Aufwertung von Blühstreifen durchaus bepunktet werden könnte. Soweit aus dem Kompensationskataster der Gemeinde Zetel Wertepunkte veräußert werden sollten, kann aus dem Erlös die Pflege der Blüh- und Pflanzstreifen finanziert werden.

Die Intensivierung der Landwirtschaft hat, wie Beigeordneter Meyer ausführt, dazu geführt, dass den Insekten die Lebensgrundlage entzogen wurde. Diese soll mit dem Blüh- und Pflanzstreifen neu geschaffen werden, in dem dort heimische Pflanzen gesetzt werden.

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke fasst zusammen, dass zunächst eine Kartierung anzulegen ist, welche Flächen für eine Bepflanzung grundsätzlich geeignet sind. Nach Vorlage der Kartierung ist die Art der Bepflanzung zu beurteilen. Neben Ackerrandstreifen sollen auch größere gemeindeeigene Flächen für die Nutzung als Blühstreifen oder für halbwüchsige Pflanzen herangezogen werden.